Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil wurde Achim S***** der Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall SMG (A. I. 1.) und nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall, Abs 3 erster Fall SMG, teils in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 15 StGB) als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB (B.) sowie des versuchten Vergehens nach § 15 StGB, § 28 Abs 1 SMG (A. I. 2.) und der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (A. II.) schuldig erkannt. Demnach hat erMit dem angefochtenen Urteil wurde Achim S***** der Verbrechen nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall, Absatz 3, erster Fall SMG (A. römisch eins. 1.) und nach Paragraph 28, Absatz 2, zweiter und dritter Fall, Absatz 3, erster Fall SMG, teils in der Entwicklungsstufe des Versuchs (Paragraph 15, StGB) als Bestimmungstäter nach Paragraph 12, zweiter Fall StGB (B.) sowie des versuchten Vergehens nach Paragraph 15, StGB, Paragraph 28, Absatz eins, SMG (A. römisch eins. 2.) und der Vergehen nach Paragraph 27, Absatz eins, erster und zweiter Fall SMG (A. römisch zwei.) schuldig erkannt. Demnach hat er
A. in Graz den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift
I. in einer großen Menge (§ 28 Abs 6 SMG)römisch eins. in einer großen Menge (Paragraph 28, Absatz 6, SMG)
1. gewerbsmäßig in Verkehr gesetzt, indem er
a. von Anfang Juli bis November 2003 insgesamt zumindest 80 Gramm Marihuana in zahlreichen Angriffen an Richard A***** gewinnbringend verkaufte und
b. Ende Jänner 2004 ein Kilogramm Haschisch und 0,5 Kilogramm Marihuana an Markus G*****, Eva Maria R***** und Markus K*****, und
c. Anfang März 2004 ein Kilogramm Marihuana an Eva Maria R***** und Markus K*****
kommissionsweise zwecks gewinnbringenden Weiterverkaufs überließ;
2. durch die zu B. III. geschilderte Tathandlung mit dem Vorsatz zu erwerben versucht, dass es in Verkehr gesetzt werde;2. durch die zu B. römisch drei. geschilderte Tathandlung mit dem Vorsatz zu erwerben versucht, dass es in Verkehr gesetzt werde;
II. mit Ausnahme der zu I. angeführten Mengen erworben und besessen, indem errömisch zwei. mit Ausnahme der zu römisch eins. angeführten Mengen erworben und besessen, indem er
1. von 2002 bis 18. April 2004 unbekannte Mengen Haschisch, Marihuana, Speed und amphetaminhältige Ecstasytabletten in zahlreichen Angriffen von bislang unbekannten Personen kaufte und in der Folge konsumierte und
2. am 21. April 2004 im Besitz von zwei Stück amphetaminhältigen Ecstasytabletten war;
B. in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung der Tat eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, Juan Vicente V***** dazu teils bestimmt, teils zu bestimmen versucht, den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge (§ 28 Abs 6 SMG) ein- und auszuführen, indem erB. in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung der Tat eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, Juan Vicente V***** dazu teils bestimmt, teils zu bestimmen versucht, den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge (Paragraph 28, Absatz 6, SMG) ein- und auszuführen, indem er
I. Mitte Jänner 2004 bei einer bislang unbekannten Person die Lieferung von einem Kilogramm Haschisch und 0,5 Kilogramm Marihuana von Deutschland nach Österreich bestellte, worauf Juan Vicente V***** das Suchtgift von Göttingen, Deutschland, nach Graz schmuggelte,römisch eins. Mitte Jänner 2004 bei einer bislang unbekannten Person die Lieferung von einem Kilogramm Haschisch und 0,5 Kilogramm Marihuana von Deutschland nach Österreich bestellte, worauf Juan Vicente V***** das Suchtgift von Göttingen, Deutschland, nach Graz schmuggelte,
II. Ende Februar 2004 bei einer bislang unbekannten Person die Lieferung von einem Kilogramm Marihuana von Deutschland nach Österreich bestellte, worauf Juan Vicente V***** das Suchtgift von Göttingen, Deutschland, nach Graz schmuggelte und III. Mitte April 2004 bei einer bislang unbekannten Person die Lieferung von 2 Kilogramm Marihuana von Deutschland nach Österreich bestellte, worauf Juan Vicente V***** das Suchtgift von Göttingen, Deutschland, nach Graz schmuggeln wollte, wobei es jedoch aufgrund der Festnahme des Genannten in Passau beim Versuch blieb.römisch zwei. Ende Februar 2004 bei einer bislang unbekannten Person die Lieferung von einem Kilogramm Marihuana von Deutschland nach Österreich bestellte, worauf Juan Vicente V***** das Suchtgift von Göttingen, Deutschland, nach Graz schmuggelte und römisch drei. Mitte April 2004 bei einer bislang unbekannten Person die Lieferung von 2 Kilogramm Marihuana von Deutschland nach Österreich bestellte, worauf Juan Vicente V***** das Suchtgift von Göttingen, Deutschland, nach Graz schmuggeln wollte, wobei es jedoch aufgrund der Festnahme des Genannten in Passau beim Versuch blieb.