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Entscheidung 12 Os 122/24v×

Entscheidung 12 Os 122/24v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0101780 Rechtssatz 04.12.1979Strafrecht
Die Berufungsverhandlung hat den Charakter einer neuen, mit erhöhten Garantien für die Ermittlung der Wahrheit und des Rechts ausgestatteten Hauptverhandlung.
RS0101867 Rechtssatz 19.12.1979Strafrecht
Im Rahmen einer Schuldberufung dürfen neue Tatsachen und Beweismittel vorgebracht werden. Dabei ist die Berufungsschrift nach ihrem gesamten Inhalt zu beurteilen, sodaß die in der Nichtigkeitsberufung gemachten Ausführungen (zur Schuldfrage; hier: unter dem …
RS0105692 Rechtssatz 02.03.1994Undefined
EKMR 2.3.1994, 18.640/91 und 19.574/92 (Beschwerde gg Österreich) Art 6 Abs 3 lit d MRK gibt kein absolutes Recht auf die Vernehmung jedes von der Verteidigung namhaft gemachten Zeugen.
RS0120958 Rechtssatz 07.08.1996Undefined
Die Würdigung von Beweismitteln bleibt grundsätzlich den nationalen Gerichten vorbehalten. Zu prüfen ist, ob Beweisaufnahme und Beweiswürdigung vom Gericht in einer Weise vorgenommen wurden, die das gesamte Strafverfahren als unfair erscheinen lassen.
RS0124739 Rechtssatz 16.04.2009Strafrecht
Subsidiarität im ohne vorangegangene Entscheidung des EGMR durchgeführten Erneuerungsverfahren bedeutet (bloß) Erschöpfung des Instanzenzugs in Ansehung der nach grundrechtlichen Maßstäben zu prüfenden (Einzel-)Entscheidung. Solcherart können Fehlentwicklun …
RS0125705 Rechtssatz 04.03.2010Strafrecht
Mit Blick auf die Kompetenznorm des § 362 Abs 5 StPO, wonach dann, wenn es dem Obersten Gerichtshof zukommt, ein Urteil aufzuheben, diesem die Hemmung des Strafvollzugs zusteht, kann zwar seine Befugnis zu einer solchen Entscheidung auch im Fall eines auf § …
RS0132365 Rechtssatz 30.11.2018Strafrecht
Ein Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens kann auch im erweiterten Anwendungsbereich des § 363a StPO ‑ dessen Wortlaut folgend ‑ nur wegen einer Verletzung der MRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle gestellt werden.
RS0135298 Rechtssatz 29.01.2025Strafrecht
Eine Pflicht zur Auseinandersetzung mit (potentiellen) Beweismitteln durch das Berufungsgericht besteht – soweit es nicht von sich aus Bedenken gegen die Feststellungen des Erstgerichts zu entscheidenden Tatsachen hegt – ohne einen die Erfordernisse des § 5 …