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Entscheidung 12 Os 127/24d×

Entscheidung 12 Os 127/24d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0086779 Rechtssatz 22.11.1989Strafrecht
Die Annahme bandenmäßiger Begehungsweise (nach Finanzrecht und allgemeinem Strafrecht) erfordert weder, dass die Identität aller Bandenmitglieder feststeht, noch dass die einzelnen Straftaten jeweils von allen Bandenmitgliedern gemeinsam begangen werden.
RS0089562 Rechtssatz 15.12.1976Strafrecht
Der "sonstige Beitrag zur Tat" muss zur Tat in ihrer individuellen Erscheinungsform in einer kausalen Beziehung stehen.
RS0097711 Rechtssatz 13.10.1970Strafrecht
Alternativanklagen sind zulässig.
RS0099563 Rechtssatz 10.02.1961Strafrecht
Wenn die Beschwerde nicht näher ausführt, worin der Begründungsmangel bestehe, kann der OGH auf diesen Nichtigkeitsgrund nicht eingehen (JBl 1949,218). Denn mit der bloß allgemeinen Behauptung, das Urteil sei vollkommen unzureichend begründet, wird der Nich …
RS0101342 Rechtssatz 04.03.1971Strafrecht
Bleibt der erstgerichtliche Schuldspruch auch nur in Ansehung einer einzigen strafbaren Handlung des Angeklagten aufrecht, so sind diesem (unbeschadet der Bestimmungen des § 389 Abs 2 StPO) unter den Voraussetzungen des § 390 a StPO weiterhin die gesamten K …
RS0122138 Rechtssatz 03.05.2007Strafrecht
Der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 10 StPO setzt voraus, dass die der Entscheidung zugrunde liegende Tat einem Strafgesetz unterzogen wurde, das darauf nicht anzuwenden ist, wogegen die versuchte Tat dem selben Gesetz zu unterstellen ist wie die vollen …
RS0127374 Rechtssatz 14.12.2011Strafrecht
Mehrere im Rahmen einer tatbestandlichen Handlungseinheit begangene Angriffe stellen eine einzige Tat dar, weshalb mit der bloßen Bekämpfung einzelner Ausführungshandlungen – soweit dadurch die rechtliche Beurteilung nicht tangiert wird – keine für die Schu …
RS0130193 Rechtssatz 22.07.2015Strafrecht
Das Doppelverwertungsverbot ergibt sich aus dem in § 32 Abs 2 erster Satz StGB enthaltenen Gebot, Erschwerungs- und Milderungsgründe nur soweit bei der Bemessung der Strafe zu berücksichtigen („gegeneinander abzuwägen“), als sie „nicht schon die Strafdrohun …
RS0130617 Rechtssatz 17.02.2016Strafrecht
Richtet sich die Berufung nur gegen den Ausspruch über die Freiheitsstrafe (§ 294 Abs 2 vierter Satz StPO), ist dem Berufungsgericht die amtswegige Wahrnehmung einer das Konfiskationserkenntnis betreffenden Nichtigkeit - zufolge Beschränkung seiner Entschei …