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Entscheidung 12 Os 4/25t×

Entscheidung 12 Os 4/25t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089113 Rechtssatz 23.04.1969Strafrecht
Gegen einen rechtmäßigen Angriff, zB in Ausübung einer Amtsbefugnis oder in Ausübung der Notwehr selbst, ist Notwehr nicht zulässig.
RS0089151 Rechtssatz 28.04.1987Strafrecht
Bei den erfolgsqualifizierten Delikten sind die objektive wie die subjektive Sorgfaltswidrigkeit in der Regel schon durch die Erfüllung des Grundtatbestandes indiziert, es sei denn im Falle atypischer Ungefährlichkeit der Begehungsweise des Grunddelikts in …
RS0089844 Rechtssatz 08.03.1974Strafrecht
In der Herbeiführung des strafrechtlich verpönten Erfolges im Wege des gemeinsamen - auch (bloß) sukzessiven - Zusammenwirkens, also der Tatbestandsverwirklichung im Wege von einzelnen Tätigkeiten, die durch ihren gemeinsamen Zweck zusammengehalten werden u …
RS0092805 Rechtssatz 14.04.1977Strafrecht
§ 84 Abs 2 Z 2 StGB verlangt nicht, daß jeder der Verabredeten unmittelbar an den Angegriffenen Hand anlegt oder sonst an der Tatausführung unmittelbar aktiv mitwirkt (§ 12 1.Alternative StGB); auch wer verabredungsgemäß durch seine bloße Anwesenheit am Tat …
RS0099455 Rechtssatz 16.11.1982Strafrecht
Eine mit denkrichtiger Begründung versehene Feststellung kann nicht als unzureichend begründet bekämpft werden. Auf die Behauptung, dass aus den vorliegenden Umständen auch andere Schlüsse gezogen werden könnten und dass die des Urteils nicht zwingend sind, …
RS0115902 Rechtssatz 07.11.2001Strafrecht
Die Nichtigkeitsgründe des § 281 Abs 1 StPO sind voneinander wesensmäßig verschieden und daher gesondert auszuführen, wobei unter Beibehaltung dieser klaren Trennung deutlich und bestimmt jene Punkte zu bezeichnen sind, durch die sich der Nichtigkeitswerber …
RS0116767 Rechtssatz 06.08.2002Strafrecht
Zur gesetzmäßigen Ausführung einer Mängelrüge aus § 281 Abs 1 Z 5 zweiter Fall StPO bedarf es eines Vorbringens, weshalb die unterlassene Erörterung einer für den Prozesstandpunkt des Beschwerdeführers günstigeren Feststellung über entscheidende Tatsachen i …