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Entscheidung 12 Os 41/17x×

Entscheidung 12 Os 41/17x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0092856 Rechtssatz 29.10.1975Strafrecht
Drohung mit der Veröffentlichung privater Nacktfotos.
RS0095118 Rechtssatz 07.03.1991Strafrecht
Das Tatbild dieses Versuchsdeliktes ist schon mit der Berührung der Geschlechtsteile erfüllt. Zur Deliktsvollendung ist (auf der subjektiven Tatseite) ein auf Beischlaf gerichteter Vorsatz erforderlich. Beischlaf ist das (wenn auch nur unvollständige) Eindr …
RS0119545 Rechtssatz 30.11.2004Strafrecht
Die Anwendbarkeit der Bestimmungen über vermögensrechtliche Anordnungen richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Straftat begangen wurde, auf welche sich die Maßnahme bezieht. Die durch das StRÄG 1996 geänderten Regeln über die Abschöpfung der Bereicheru …
RS0120828 Rechtssatz 08.06.2006Strafrecht
Sind mehrere gleichartige sexuelle Übergriffe nach §§ 201 Abs 1, 202 Abs 1, 205 Abs 1, 206 Abs 1 oder 2 oder 207 Abs 1 oder 2 StGB für eine der Folgen nach §§ 201 Abs 2, 202 Abs 2, 205 Abs 2, 206 Abs 3 oder 207 Abs 3 StGB ursächlich geworden, darf die Erfol …
RS0128224 Rechtssatz 02.10.2012Strafrecht
Ein- und derselbe Erfolg begründet auch im Verhältnis ungleichartiger Realkonkurrenz erfolgsqualifizierter strafbarer Handlungen (nicht nur im Verhältnis der strafbaren Handlungen des Zehnten Abschnitts des Strafgesetzbuchs, sondern in dessen Anwendungsbere …
RS0129613 Rechtssatz 03.07.2014Strafrecht
Mag auch die Aufnahme von Nacktfotos (oder die Zulassung der Anfertigung derartiger Lichtbilder) per se nicht ehrenrührig sein (vgl 12 Os 90/13x), so bedeutet das nicht, dass mit der Ankündigung einer vom Opfer nicht gewollten Veröffentlichung von durchaus …