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Entscheidung 12 Os 50/18x×

Entscheidung 12 Os 50/18x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0095389 Rechtssatz 07.12.1982Strafrecht
In sich geschlossene (kumulativ zusammengefasste), aber rechtlich gleichwertige Tatbestände; daher diesbezüglich unterlaufener Subsumtionsirrtum (§ 281 Abs 1 Z 10 StPO) kein Nachteil im Sinne des § 290 Abs 1 StPO (EvBl 1981/108, 118).
RS0099408 Rechtssatz 30.06.1994Strafrecht
Aktenwidrigkeit: nur ein erheblicher Widerspruch, der eine für die aktuelle Rechtsfrage entscheidende Tatsache berührt, kann als Begründungsmangel gerügt werden.
RS0106652 Rechtssatz 16.01.1997Strafrecht
Ein qualvoller Zustand liegt vor, wenn das Opfer durch längere Zeit eine peinigende, schwere körperliche oder seelische Beeinträchtigung erleidet, wie etwa quälende Schmerzen oder Leiden, Angstzustände oder Depressionen, die längere Zeit fortdauern oder sic …
RS0119094 Rechtssatz 27.05.2004Strafrecht
Der Angeklagte hat ein Recht darauf, nicht von einer ihm unbekannten Gerichtsnotorietät im Tatsachenbereich überrascht zu werden.
RS0119545 Rechtssatz 30.11.2004Strafrecht
Die Anwendbarkeit der Bestimmungen über vermögensrechtliche Anordnungen richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Straftat begangen wurde, auf welche sich die Maßnahme bezieht. Die durch das StRÄG 1996 geänderten Regeln über die Abschöpfung der Bereicheru …
RS0130603 Rechtssatz 16.02.2016Strafrecht
Die Zusammenrechnung zweier (oder mehrerer) eigenständiger Mehrpersonentransporte zu einem (einzigen) und überdies nach § 114 Abs 3 Z 2 FPG idF vor BGBl I 2015/121 qualifizierten Verbrechen ist im Gesetz nicht vorgesehen.
RS0131308 Rechtssatz 28.02.2017Strafrecht
Strafbarkeit wegen Schlepperei setzt weder eine tatsächlich eingetretene Bereicherung (zumal des Täters selbst) voraus, noch sieht § 114 Abs 1 FPG eine Geringfügigkeitsgrenze vor.
RS0132006 Rechtssatz 10.04.2018Strafrecht
Fähigkeiten oder Mittel legen eine wiederkehrende Begehung nahe, wenn sie von der Professionalität des Täters zeugen. Sie sind „besonders“, wenn ihr Beherrschen oder ihr Mitführen situationsbezogen ungewöhnlich und durch die geübte oder wohlüberlegte Herang …