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Entscheidung 12 Os 52/21w×

Entscheidung 12 Os 52/21w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0091926 Rechtssatz 17.01.1995Strafrecht
Im vorliegenden Fall fehlen die Voraussetzungen für die Anwendung des § 43 a Abs 2 StGB, weil die Zusammenrechnung der verhängten Freiheitsstrafe mit der für die Geldstrafe festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafe keine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten …
RS0099938 Rechtssatz 11.03.1980Strafrecht
Ein Vorbringen zum materiellrechtlichen Nichtigkeitsgrund nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO, mit dem bloß die Richtigkeit der Subsumtion bestritten, aber nicht gesagt wird, auf Grund welcher Tatumstände der Sachverhalt einer anderen Strafbestimmung zu unterstellen …
RS0117846 Rechtssatz 26.06.2003Strafrecht
Wurde im angefochtenen Urteil eine teilbedingte Strafe nach § 43a Abs 2 StGB verhängt, obwohl auf keine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten zu erkennen gewesen wäre, liegt kein Anlass für eine Maßnahme nach § 292 letzter Satz StPO vor.
RS0130729 Rechtssatz 13.04.2016Strafrecht
Zur deutlichen und bestimmten Bezeichnung eines Begründungsmangels muss konkret auf jene Feststellungen Bezug genommen werden, auf die sich dieser beziehen soll; ein pauschaler Hinweis auf „sämtliche objektive(n) und subjektive(n) Tatbestandsmerkmale“ reich …
RS0132358 Rechtssatz 21.11.2018Strafrecht
Die (selbständige) Qualifikation des § 84 Abs 4 StGB und die (unselbständige) Qualifikation des § 84 Abs 2 StGB konkurrieren echt. Es wird (wie hier bei Tat‑ und Opferidentität) ein Verbrechen nach § 84 Abs 4 StGB und ein Vergehen nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 …