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Entscheidung 12 Os 53/21t×

Entscheidung 12 Os 53/21t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0099022 Rechtssatz 09.09.1974Strafrecht
Liegt eine der Voraussetzungen des § 276a Satz 2 StPO vor, so ist die "spätere" Verhandlung - unabhängig davon, ob die Tatsache der "Wiederholung" auch im Protokoll expressis verbis zum Ausdruck kommt - keine "fortgesetzte", sondern schon ex lege eine "wied …
RS0099052 Rechtssatz 20.10.1983Strafrecht
Eine formelle Beschlussfassung über die nach dieser Gesetzesstelle vorzunehmende Neudurchführung der Verhandlung - welcher ohnehin nur deklaratorische Bedeutung zukommt - ist in keinem Fall erforderlich. Allein wesentlich ist die - an Hand des Hauptverhandl …
RS0101197 Rechtssatz 14.05.1957Strafrecht
Ohne Anhören des Angeklagten kann eine Entscheidung über die privatrechtlichen Ansprüche nicht erfolgen.
RS0110150 Rechtssatz 12.05.1998Strafrecht
Beruft sich ein Zeuge in der Hauptverhandlung - ohne die Aussage oder die Beantwortung von Fragen zu verweigern - auf frühere Angaben, so dürfen diese verlesen werden. § 252 Abs 1 StPO ist auf diesen Fall nicht anwendbar.
RS0121343 Rechtssatz 10.10.2006Strafrecht
Nach Maßgabe der Geltung der §§ 32 Abs 1, 46a Abs 2 JGG darf das Urteil auch dann nicht in Abwesenheit des Angeklagten gefällt werden, wenn der Verteidiger und die anderen Verfahrensparteien der Durchführung des Abwesenheitsverfahrens (wie hier ersichtlich …
RS0124740 Rechtssatz 16.04.2009Strafrecht
Die Erneuerungsmöglichkeit (auch ohne vorangegangene EGMR-Entscheidung) bedeutet keine unzulässige Beschränkung des aus dem Recht auf ein faires Verfahren (Art 6 Abs 1 MRK) iVm der Präambel der Konvention abgeleiteten Anspruchs auf Rechtssicherheit, maW auf …
RS0126774 Rechtssatz 16.03.2011Strafrecht
Gemäß § 366 Abs 2 StPO idF BGBl I 2007/93 iVm § 409 ZPO ist bei Privatbeteiligtenzusprüchen eine Leistungsfrist zu setzen.