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Entscheidung 12 Os 62/11a×

Entscheidung 12 Os 62/11a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0091041 Rechtssatz 29.03.1984Strafrecht
Rascher Rückfall ist seinem Gehalt nach einem der im § 33 StGB (nur beispielsweise) aufgezählten - besonderen - Erschwerungsgründe gleichwertig.
RS0095554 Rechtssatz 11.09.1980Strafrecht
§ 229 StGB schützt die Verfügbarkeit der Urkunde für den Berechtigten. Das ist nur sinnvoll, solang die Urkunde noch den ihr seinerzeit einverleibten Gedankeninhalt verkörpert; daher kann Gegenstand des § 229 StGB nur eine nicht verfälschte (für den Erricht …
RS0095589 Rechtssatz 20.04.1982Strafrecht
Gegenstand einer Urkundenunterdrückung kann nur eine zur Tatzeit für den Errichtungszweck (noch) verwendbare Urkunde sein (EvBl 1981/107); hier: nicht eine Scheckkarte mit abgelaufener Gültigkeitsdauer.
RS0095608 Rechtssatz 21.11.1985Strafrecht
Als Tatobjekt des § 229 StGB kommt nur eine solche Urkunde in Betracht, die im Zeitpunkt ihres Unterdrückens - objektiv gesehen - die Eignung aufweist, im Rechtsverkehr rechtmäßig zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebra …
RS0100239 Rechtssatz 11.02.1958Strafrecht
Fehlt es zwar an Tatsachenfeststellungen, die bei richtiger rechtlicher Beurteilung der angeklagten Tat für den vom Erstgericht gefällten Schuldspruch unentbehrlich sind, ist aber nach der Aktenlage keinesfalls zu erwarten, dass solche Feststellungen mit zu …
RS0115553 Rechtssatz 22.08.2001Strafrecht
Vom Vorwurf, eine ideell konkurrierende strafbare Handlung begründet zu haben, ist nicht freizusprechen (Unzulässigkeit eines sogenannten Qualifikationsfreispruchs).
RS0126373 Rechtssatz 18.11.2010Strafrecht
Auch wenn Urkunden, zu denen Kennzeichentafeln (§ 49 KFG 1967) zählen, nicht ohne Trägersubstanz auskommen, begründet die Verknüpfung der in einer Urkunde gelegenen Gedankenerklärung mit einer Trägersubstanz noch keinen Tauschwert im Sinn des § 127 StGB. Au …