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Entscheidung 12 Os 76/21z×

Entscheidung 12 Os 76/21z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089122 Rechtssatz 17.05.1983Strafrecht
Für die Geschäftsführung verantwortliche Organe einer mit dem Machtgeber in vertraglicher Rechtsbeziehung stehenden juristischen Person, welche eine rechtlich als dem Machtgeber zustehender Preisnachlaß zu wertende Provisionsabsprache zwischen dem Machthabe …
RS0089239 Rechtssatz 14.03.1983Strafrecht
Der Umfang einer Garantenpflicht ist nicht unbegrenzt, sondern bedarf von Fall zu Fall einer speziellen Prüfung in bezug auf Inhalt und Zielsetzung des jeweiligen Schutzzwecks. Der als Garant in Frage Kommende haftet für den eingetretenen Erfolg nur insowei …
RS0089546 Rechtssatz 14.03.1983Strafrecht
Der Vorsatz des Unterlassungstäters muß sich auf das Vorliegen der tatbestandsmäßigen Situation sowie auf die Möglichkeit einer eigenen erfolgsabwendenden Handlung beziehen und auch die eigene Garantenstellung umfassen.
RS0108609 Rechtssatz 25.09.1997Strafrecht
Keine oder eine nur offenbar unzureichende Begründung liegt dann vor, wenn für den Ausspruch über eine entscheidende Tatsache entweder überhaupt keine oder nur solche Gründe (Scheingründe) angegeben sind, aus denen sich nach Denkgesetzen oder allgemeiner Le …
RS0115184 Rechtssatz 11.06.2001Strafrecht
Vollendet ist das Verbrechen der betrügerischen Krida nur dann, wenn feststeht, dass ein Gläubiger infolge eines das Vermögen verringernden Verhaltens des Schuldners eine Forderung nur zum Teil oder gar nicht beglichen erhält. Die Tathandlung muss eine Ursa …
RS0118270 Rechtssatz 21.10.2003Strafrecht
§ 156 StGB erfordert nur das Vorhandensein einer Mehrzahl von Gläubigern, nicht aber auch eine Mehrzahl von Geschädigten. Daher genügt es zur Tatbestandsverwirklichung, wenn vorsätzlich die Befriedigung nur eines von mehreren Gläubigern vereitelt oder gesch …
RS0126057 Rechtssatz 13.04.2010Strafrecht
Sinngemäße Geltung des zweiten und dritten Satzes von § 270 Abs 3 StPO bedeutet nichts anderes, als dass jede von der StPO für zulässig erklärte Anfechtung eines nach § 271 Abs 7 zweiter Satz StPO gefassten Beschlusses diesen inhaltlich außer Kraft setzt un …