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Entscheidung 12 Os 78/18i×

Entscheidung 12 Os 78/18i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0111350 Rechtssatz 15.12.1998Strafrecht
Im Hinblick auf den notorisch häufigen Vertrieb "gestreckten" Suchtgifts sind Konstatierungen über den Reinheitsgehalt zur Beurteilung des Vorliegens einer "großen Menge" - deren Untergrenze nach § 28 Abs 6 SMG in Verbindung mit § 1 der Suchtgift-Grenzmenge …
RS0114428 Rechtssatz 13.12.2000Strafrecht
Die bloße Nennung der Anzahl und der Bezeichnung (suchtgifthaltiger) Tabletten ersetzt nicht die erforderlichen Feststellungen über den Stoff und die (große) Menge des Suchtgifts.
RS0115882 Rechtssatz 08.11.2001Strafrecht
Die vorschriftswidrige Weitergabe von Suchtgift an andere Personen ist - bei Weitergabe einer großen Suchtgiftmenge - nur dann kein "Inverkehrsetzen" nach § 28 Abs 2 SMG und auch kein (inhaltsgleiches) "Überlassen" von Suchtgift (nach § 27 Abs 1 SMG), wenn …
RS0115884 Rechtssatz 15.11.2001Strafrecht
Muss der Schuldspruch im § 28 Abs 2 vierter Fall SMG nur deshalb aufgehoben werden, weil die Beurteilung der Menge des in Verkehr gesetzten Suchtgifts als groß (§ 28 Abs 6 SMG) fraglich ist, können nicht jene Annahmen, die einen gar nicht erfolgten Schuldsp …
RS0119278 Rechtssatz 05.08.2004Strafrecht
Erfasst eine Verurteilung ein oder mehrere Verbrechen nach § 28 Abs 2 SMG und ein oder mehrere Vergehen nach § 27 SMG, ist bei Aufhebung des gesamten Schuldspruchs wegen Verbrechens nach § 28 Abs 2 SMG auch jener wegen der oder des bezeichneten Vergehen(s) …
RS0124018 Rechtssatz 26.08.2008Strafrecht
Mehrere, für sich allein die Grenzmenge nicht erreichende Suchtgiftquanten waren nach alter Rechtslage nur insoweit zu jeweils großen Mengen zusammenzurechnen, als der Wille (§ 5 Abs 1 StGB) des Täters von vornherein die kontinuierliche Begehung und den dar …
RS0131856 Rechtssatz 15.11.2017Strafrecht
Der zur ständigen Rechtsprechung gewordene Ansatz, welcher auf exakter Abgrenzbarkeit einzelner Grenzmengen iSd § 28b SMG zueinander beruht, ist logisch nicht mehr gültig, weil das Wort „übersteigend“ in § 28b SMG keine Begrenzung nach oben zulässt und das …
RS0132184 Rechtssatz 23.08.2018Strafrecht
Bezugspunkt des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 SMG ist „eine die Grenzmenge (§ 28b) übersteigende Menge“. Weil das Wort „übersteigend“ keine Begrenzung nach oben zulässt und das Wort „eine“ nicht als Zahlwort verstanden werden kann, ist bei Additionsvors …