Gründe:
Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige (Teil-)Freisprüche enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB (I), je eines vollendeten und eines versuchten (§ 15 StGB) Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 3 StGB (C 2 b, C 6), mehrerer teils vollendeter, teils versuchter (§ 15 StGB) Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (II a und b, C 2 a, 3 und 4), des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (F) sowie mehrerer Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (III, B 1 und 2) schuldig erkannt.Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige (Teil-)Freisprüche enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15, 201, Absatz eins, StGB (römisch eins), je eines vollendeten und eines versuchten (Paragraph 15, StGB) Verbrechens der schweren Nötigung nach Paragraphen 105, Absatz eins, 106, Absatz eins, Ziffer 3, StGB (C 2 b, C 6), mehrerer teils vollendeter, teils versuchter (Paragraph 15, StGB) Vergehen der Nötigung nach Paragraph 105, Absatz eins, StGB (römisch zwei a und b, C 2 a, 3 und 4), des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach Paragraph 229, Absatz eins, StGB (F) sowie mehrerer Vergehen der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB (römisch drei, B 1 und 2) schuldig erkannt.
Danach hat er
(I) am 25. April 2005 Marie H***** dadurch, dass er ihre Handgelenke festhielt, ihren Tampon gewaltsam entfernte und sie mit seinem Körpergewicht niederhielt sowie durch die Drohung, sie zu schlagen, gegen einen Glaskasten zu werfen und ihr einen Polster aufs Gesicht zu drücken, zur Duldung des Beischlafes zu nötigen versucht, (II) am 25. April 2005 andere genötigt und dies versucht, nämlich(römisch eins) am 25. April 2005 Marie H***** dadurch, dass er ihre Handgelenke festhielt, ihren Tampon gewaltsam entfernte und sie mit seinem Körpergewicht niederhielt sowie durch die Drohung, sie zu schlagen, gegen einen Glaskasten zu werfen und ihr einen Polster aufs Gesicht zu drücken, zur Duldung des Beischlafes zu nötigen versucht, (römisch zwei) am 25. April 2005 andere genötigt und dies versucht, nämlich
a) Marie H***** im Anschluss an die zu I beschriebene Tat durch Festhalten am Handgelenk und Zurückziehen auf eine Couch zur Abstandnahme vom Verlassen der Wohnung des Ali P***** sowiea) Marie H***** im Anschluss an die zu römisch eins beschriebene Tat durch Festhalten am Handgelenk und Zurückziehen auf eine Couch zur Abstandnahme vom Verlassen der Wohnung des Ali P***** sowie
b) Letztgenannten durch die Drohung, ihn und seine Wohnung „zusammen zu schlagen", zum Unterlassen von Interventionen zugunsten Marie H*****s, wobei es beim Versuch geblieben ist,
(III) am 13. Juli 2005 Johanna Pa***** vorsätzlich durch mehrere Schläge eine Prellung des Brustbeins zugefügt,(römisch drei) am 13. Juli 2005 Johanna Pa***** vorsätzlich durch mehrere Schläge eine Prellung des Brustbeins zugefügt,
(B) weitere Personen in jeweils mehreren Angriffen durch Faustschläge vorsätzlich am Körper verletzt, was
1) in der Zeit vom August 2005 bis Ende Oktober 2005 bei Christine L***** Prellungen und Hämatome im Kopfbereich sowie am Oberkörper und
2) im Dezember 2003 bei Sohyela Shafiei D***** Hämatome und Schwellungen
zur Folge hatte,
(C) andere durch gefährliche Drohung mit zumindest einer Verletzung am Körper zu Handlungen und Unterlassungen, die teilweise besonders wichtige Interessen der Betroffenen verletzten oder verletzten sollten (2 b, 6), genötigt und dies versucht, nämlich
2) in der Zeit vom August 2005 bis zum Oktober 2005 Christine L***** durch die Äußerungen
a) „wenn du zur Polizei gehst oder der Polizei etwas sagst, bringe ich dich um" zur Abstandnahme von einer Anzeigeerstattung sowie
b) „wenn du mich nicht heiratest, bringe ich dich um" zur Einwilligung in die Eheschließung, wobei es beim Versuch blieb,
3) am 29. oder 30. Oktober 2005 Christine L***** durch die Äußerung, „wenn ich dich auf der Straße sehe, steche ich dir zwei Mal mit dem Messer in die Muschi und dann bist du tot", zum Verbleiben in ihrer Wohnung,
4) am 22. Oktober 2005 Mag. Ursula K***** und Manfred K***** durch die Äußerung, „wenn ihr euch hier noch einmal blicken lässt, dann bringe ich euch um", Letztgenannten überdies durch die Äußerung „und dir schneide ich den Schwanz ab", zum Unterlassen des Betretens des Gebietes Ragnitztalweg-Sorgerweg und
6) im Dezember 2003 Sohyela Shafiei D***** durch die Äußerung „ich werde dich umbringen, wenn du mich verlässt", zur Aufrechterhaltung ihrer Beziehung zu ihm sowie
(F) in der Zeit vom 15. Dezember 2003 bis zum 18. Dezember 2003 die amtlichen Kennzeichen LN-298AH des Pkw VW Golf der Marion M***** mit dem Vorsatz unterdrückt zu verhindern, dass sie im Rechtsverkehr zum Beweis der aufrechten Anmeldung dieses Fahrzeuges gebraucht werden.