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Entscheidung 12 Os 89/16d×

Entscheidung 12 Os 89/16d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0116299 Rechtssatz 07.03.2002Strafrecht
Die Möglichkeit einer Diversion hängt unter anderem auch von der Haltung des Beschuldigten ab und setzt Schuldeinsicht, demnach seine Bereitschaft voraus, Verantwortung für das ihm zur Last gelegte Tatgeschehen zu übernehmen.
RS0116734 Rechtssatz 06.08.2002Strafrecht
Wird - ohne gleichzeitigen Strafausspruch hinsichtlich des in Rechtskraft erwachsenen Teils - eine Subsumtionseinheit nach § 29 StGB durch Teilrechtskraft zerschlagen und erst im nachfolgenden Rechtsgang über den anderen Teil solcherart zusammengefasster Ta …
RS0116823 Rechtssatz 12.09.2002Strafrecht
Die gesetzmäßige Ausführung dieses materiellen Nichtigkeitsgrundes setzt voraus, dass die behauptete rechtsfehlerhafte Beurteilung der gesetzlichen Diversionsvoraussetzungen nach § 7 Abs 1 JGG in Verbindung mit § 90a Abs 2 Z 2 StPO stringent auf der Basis s …
RS0116877 Rechtssatz 25.09.2002Strafrecht
Erhebliche Tatsachen sind solche, die für die Feststellung über Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidenden Tatsache von Bedeutung sein können, mithin erörterungsbedürftig sind (WK-StPO § 281 Rz 409).
RS0119276 Rechtssatz 05.08.2004Strafrecht
Die Präventionsvoraussetzungen des § 90a Abs 1 StPO stellen auf das inkriminierte Geschehen in seiner Gesamtheit ab; das Verhalten ist daher umfassend - und damit auch real konkurrierende Straftaten miteinschließend - zu bewerten.
RS0126734 Rechtssatz 29.03.2011Strafrecht
Die für eine diversionelle Erledigung unentbehrliche Verantwortungsübernahme erfordert die bei allen Diversionsvarianten vorgesehene innere Bereitschaft zur Schadensgutmachung oder zum Tatfolgenausgleich, welche nur bei entsprechendem Unrechtsbewusstsein mö …