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Entscheidung 12 Os 93/20y×

Entscheidung 12 Os 93/20y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0088115 Rechtssatz 26.05.1992Strafrecht
Ein Suchtgift betreffendes Einziehungserkenntnis bleibt von der Aufhebung des ihm zugrunde liegenden Schuldspruchs unberührt, weil Suchtgift jedenfalls (siehe §§ 13 Abs 1, 16 Abs 3 SGG) einzuziehen ist.
RS0114233 Rechtssatz 12.09.2000Strafrecht
Zwar sind gemäß § 443 Abs 3 StPO Entscheidungen über die Abschöpfung der Bereicherung mit Berufung zu bekämpfen; Lösungen von Rechtsfragen bei Entscheidungen dieser Art sind jedoch unter dem Gesichtspunkt des § 281 Abs 1 Z 11 StPO zu überprüfen (aM Foregger …
RS0114428 Rechtssatz 13.12.2000Strafrecht
Die bloße Nennung der Anzahl und der Bezeichnung (suchtgifthaltiger) Tabletten ersetzt nicht die erforderlichen Feststellungen über den Stoff und die (große) Menge des Suchtgifts.
RS0119220 Rechtssatz 29.06.2004Strafrecht
Macht der Angeklagte keine Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO geltend, bedarf diese keiner amtswegigen Wahrnehmung nach § 290 Abs 1 StPO, wenn zu dessen Vorteil auch die Berufung ergriffen wurde und steht einer Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde n …
RS0121298 Rechtssatz 11.10.2006Strafrecht
Einziehung setzt voraus, dass diese vorbeugende Maßnahme nach der besonderen Beschaffenheit des Gegenstands geboten erscheint, um der Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen durch den Täter selbst oder durch andere Personen entgegenzuwirken. Dabei spricht …
RS0128204 Rechtssatz 28.02.2012Strafrecht
Die bloße Nennung der Anzahl und der Bezeichnung von (allenfalls einen psychotropen Stoff enthaltenden) Tabletten ersetzt nicht die erforderlichen Feststellungen über Wirkstoff und Menge des psychotropen Stoffes.
RS0133117 Rechtssatz 07.04.2020Strafrecht
Der Verfallsbetrag nach § 20 Abs 3 StGB ist nach dem Bruttoprinzip zu berechnen.