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Entscheidung 13 Ns 75/11z×

Entscheidung 13 Ns 75/11z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0125311 Rechtssatz 27.08.2009Strafrecht
Im Verfahren vor dem Einzelrichter des Landesgerichts kann es im Rahmen der von § 485 StPO angeordneten Prüfung der Zuständigkeit nur mittelbar zu einem Kompetenzkonflikt im Sinn des § 38 StPO kommen. Teilt nämlich das Oberlandesgericht die mit Beschluss de …
RS0125312 Rechtssatz 27.08.2009Strafrecht
§ 37 StPO ist sowohl bei Prüfung der Rechtswirksamkeit der Anklage (vgl auch § 214 Abs 2 StPO) als auch danach (§ 37 Abs 3 StPO) in Anschlag zu bringen. Nur ist das verfehlte Ergebnis in beiden Fällen Gegenstand der Anfechtung kollegialgerichtlicher Urteile …
RS0125313 Rechtssatz 27.08.2009Strafrecht
Steht der Anfechtung unterlassener Abtretung mit Nichtigkeitsbeschwerde im kollegialgerichtlichen Verfahren § 213 Abs 5 StPO entgegen, so ist doch unterlassene Einbeziehung auch dort Gegenstand der Urteilsanfechtung mit Verfahrensrüge nach § 281 Abs 1 Z 4 ( …
RS0127316 Rechtssatz 15.12.2011Strafrecht
Das Vergehen der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 StGB verlangt den Eintritt einer Gefahr für das Schutzobjekt „Ehre“. Das Gesetz drückt dies aus, indem es fordert, dass die Tathandlungen „in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise“ gesetzt werden. Die z …
RS0127317 Rechtssatz 15.12.2011Strafrecht
Ob zur Begründung der örtlichen Zuständigkeit die im zweiten Satz des § 36 Abs 3 StPO vorgesehene Erfolgsanknüpfung in Betracht kommt, hängt davon ab, ob die in Rede stehende strafbare Handlung ein Erfolgsdelikt ist, also den Eintritt einer von der Tathandl …