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Entscheidung 13 Os 119/10i×

Entscheidung 13 Os 119/10i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0088035 Rechtssatz 24.11.1993Strafrecht
Nichtigkeit (Z 11) nur bei gänzlicher Unterlassung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung; andernfalls nur mit Berufung anfechtbare Ermessensentscheidung.
RS0109969 Rechtssatz 22.04.1998Strafrecht
Dem Berufungsgericht ist es möglich, eine Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO bei der Entscheidung über die gegen den Strafausspruch gerichtete Berufung, also ohne Aufhebung des Strafausspruches, zu berücksichtigen.
RS0114427 Rechtssatz 29.11.2000Strafrecht
Weist der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde bereits in nichtöffentlicher Sitzung zurück und war mit dieser eine zugunsten des Angeklagten erhobene Berufung verbunden, so überlässt der Oberste Gerichtshof die Wahrnehmung allfälliger Nichtigkeit …
RS0116501 Rechtssatz 06.06.2002Strafrecht
Einer Maßnahme gemäß § 290 Abs 1 StPO in Bezug auf den in Überschreitung der Strafbefugnis erfolgten Strafausspruch des Urteils bedarf es nicht, wenn die Korrektur der den Angeklagten benachteiligenden rechtsfehlerhaften Sanktion im Rahmen der dem Oberlande …
RS0123453 Rechtssatz 23.04.2008Strafrecht
Die Norm des § 3 FinStrG ist in Bezug auf das gerichtliche Finanzstrafverfahren dahin zu verstehen, dass der allgemeine Teil des StGB - von Sonderregelungen (zum Beispiel § 23 Abs 2 FinStrG) abgesehen - in Finanzstrafsachen nicht anzuwenden ist. Der Gesetzg …
RS0124513 Rechtssatz 22.01.2009Strafrecht
Österreichische Einfuhrumsatzsteuer ist beim Finanzvergehen des Schmuggels in das Gemeinschaftsgebiet beim strafbestimmenden Wertbetrag nach § 35 Abs 4 FinStrG nur in Anschlag zu bringen, wenn die Ware unmittelbar aus einem Drittland in das österreichische …