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Entscheidung 13 Os 122/23z×

Entscheidung 13 Os 122/23z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0094565 Rechtssatz 01.06.1976Strafrecht
Aufrechenbarkeit nur des durch Missbrauchshandlungen des Machthabers gleichzeitig mit dem Vermögensnachteil entstehenden Vermögensvorteiles.
RS0099911 Rechtssatz 27.04.1989Strafrecht
Mit dem Vorbringen, das Erstgericht habe bestimmte Milderungsgründe nicht berücksichtigt, wird der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 StPO nicht zur gesetzmäßigen Darstellung gebracht, weil weder eine unrichtige rechtliche Beurteilung festgestellter Str …
RS0100877 Rechtssatz 16.02.1988Strafrecht
Das Fehlen von Erläuterungen zu der im Ergebnis richtigen Lösung einer Rechtsfrage zieht weder aus materiell-rechtlichen noch aus formell-rechtlichen Gründen eine Urteilsnichtigkeit nach sich.
RS0116299 Rechtssatz 07.03.2002Strafrecht
Die Möglichkeit einer Diversion hängt unter anderem auch von der Haltung des Beschuldigten ab und setzt Schuldeinsicht, demnach seine Bereitschaft voraus, Verantwortung für das ihm zur Last gelegte Tatgeschehen zu übernehmen.
RS0116823 Rechtssatz 12.09.2002Strafrecht
Die gesetzmäßige Ausführung dieses materiellen Nichtigkeitsgrundes setzt voraus, dass die behauptete rechtsfehlerhafte Beurteilung der gesetzlichen Diversionsvoraussetzungen nach § 7 Abs 1 JGG in Verbindung mit § 90a Abs 2 Z 2 StPO stringent auf der Basis s …
RS0124801 Rechtssatz 24.06.2009Strafrecht
Die Darstellung einer Diversionsrüge ist - unter Beachtung der Notwendigkeit des kumulativen Vorliegens der Voraussetzungen nach § 198 StPO - auf der Basis der Urteilsfeststellungen methodisch korrekt zu entwickeln (Ratz, WK-StPO § 281 Rz 659 f).
RS0126603 Rechtssatz 17.03.2011Strafrecht
Eine Beschwerde gegen die Entscheidung über die Zulassung eines Privatbeteiligten betrifft der Sache nach einen Teil des Ersturteils, nämlich die Verweisung des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg. Nach Fällung des Urteils kann aber auch die Bekämpfung …
RS0126734 Rechtssatz 29.03.2011Strafrecht
Die für eine diversionelle Erledigung unentbehrliche Verantwortungsübernahme erfordert die bei allen Diversionsvarianten vorgesehene innere Bereitschaft zur Schadensgutmachung oder zum Tatfolgenausgleich, welche nur bei entsprechendem Unrechtsbewusstsein mö …