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Entscheidung 13 Os 138/16t×

Entscheidung 13 Os 138/16t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0112225 Rechtssatz 22.06.1999Strafrecht
Ist beim Verkauf mehrerer, die Grenzmenge (§ 28 Abs 6 SMG) zwar nicht für sich allein, wohl aber in Summe erreichender Teilmengen von vornherein die kontinuierliche Begehung und der daran geknüpfte Additionseffekt vom Willen des Angeklagten (§ 5 Abs 1 StGB) …
RS0123175 Rechtssatz 16.01.2008Strafrecht
Im Fall der Privilegierung nach § 28a Abs 3 iVm § 27 Abs 5 SMG (§ 28 Abs 3 zweiter Satz SMG aF) reduziert § 28a Abs 3 SMG nur den Strafsatz (Anm: vgl zum offenbar gemeinten Begriff "Strafrahmen", RIS-Justiz RS0125243, RS0124167), wogegen sich § 28 Abs 3 zwe …
RS0123909 Rechtssatz 15.05.2008Strafrecht
Eine Differenzierung zwischen Straftaten nach § 28a Abs 1 SMG, welche durch eine einzige Tathandlung begangen werden, und solchen, welche über einen von Anfang an bestehenden Additionsvorsatz durch sukzessive Tathandlungen erfüllt werden, sieht die auf eine …
RS0124018 Rechtssatz 26.08.2008Strafrecht
Mehrere, für sich allein die Grenzmenge nicht erreichende Suchtgiftquanten waren nach alter Rechtslage nur insoweit zu jeweils großen Mengen zusammenzurechnen, als der Wille (§ 5 Abs 1 StGB) des Täters von vornherein die kontinuierliche Begehung und den dar …
RS0130966 Rechtssatz 14.09.2016Strafrecht
Für die Subsumtion des Täterverhaltens nach § 28a Abs 2 Z 1 SMG müssen neben den Voraussetzungen dieser Bestimmung auch die des § 70 StGB vorliegen. Dabei reicht eine einzige Verurteilung aus, wenn diese sowohl den Kriterien des § 28a Abs 2 Z1 letzter Halbs …