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Entscheidung 13 Os 15/23i×

Entscheidung 13 Os 15/23i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089282 Rechtssatz 15.02.1994Strafrecht
Ein auf den Einfluss des die Zurechnungsfähigkeit des Betroffenen ausschließlichen abnormen Geisteszustandes rückführbarer Irrtum, der zu der Einbildung eines rechtfertigenden Sachverhalts - wie etwa einer Notwehrsituation - führt, muss bei Beurteilung der …
RS0092448 Rechtssatz 22.10.1981Strafrecht
Die Rechtsfrage der Eignung gemäß § 74 Z 5 StGB und die Tatfrage der Absicht gemäß § 107 Abs 1 StGB ("um") sind streng zu unterscheiden.
RS0093096 Rechtssatz 14.04.1967Strafrecht
Milieubedingte Unmutsäußerungen erfüllen nicht den Tatbestand der gefährlichen Drohung.
RS0099099 Rechtssatz 29.08.1991Strafrecht
Nur Beweisanträge, die während der Hauptverhandlung gestellt wurden, können Grundlage einer Verfahrensrüge sein. Anträge, die in Schriftsätzen außerhalb der Hauptverhandlung eingebracht wurden, erfüllen diese Voraussetzungen nur, wenn sie vom Antragsteller …
RS0099511 Rechtssatz 01.10.1970Strafrecht
Auf schriftlich gestellte Beweisanträge, die in der Hauptverhandlung nicht wiederholt wurden, kann die Verfahrensrüge nach dem § 281 Abs 1 Z 4 StPO selbst dann nicht gestützt werden, wenn die betreffenden Schriftsätze in der Hauptverhandlung verlesen wurden …
RS0132762 Rechtssatz 03.09.2019Strafrecht
Mit dem Einwand, die Tat des Betroffenen stelle bloß eine mit Strafe bedrohte Handlung, die als Anlasstat iSd § 21 Abs 1 und Abs 3 StGB nicht in Betracht kommt, dar, wird der Nichtigkeitsgrund der Z 9 lit a (und nicht jener der Z 10) geltend gemacht (so ber …