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Entscheidung 13 Os 20/15p×

Entscheidung 13 Os 20/15p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0098676 Rechtssatz 22.12.1988Strafrecht
Der Umstand, dass das Urteil entgegen § 270 Abs 2 Z 5 StPO die Erwägung nicht anführt, von denen das Gericht bei der Entscheidung einer Rechtsfrage geleitet wurde, stellt keinen der im § 281 Abs 1 StPO taxativ aufgezählten Nichtigkeitsgründe her (SSt 20/70 …
RS0099391 Rechtssatz 18.11.1982Strafrecht
Die Verurteilung eines Angeklagten hat keine Rechtskraftwirkung für ein Strafverfahren, das wegen derselben Tat gegen einen anderen Angeklagten geführt wird. Das in einer Sache erkennende Gericht hat ungeachtet der den nämlichen Sachverhalt betreffenden Ent …
RS0099508 Rechtssatz 28.02.1980Strafrecht
Der Begründungspflicht wird schon durch Verweisung auf das für stichhältig erachtete, zur relevierten Feststellung ergangene Sachverständigengutachten entsprochen.
RS0099721 Rechtssatz 09.01.1964Strafrecht
Das Gericht ist nicht gehalten, Beweise aufzunehmen, deren Erheblichkeit die entgegengesetzte Würdigung der vorliegenden Beweise zur Voraussetzung hätte.
RS0115236 Rechtssatz 06.06.2001Strafrecht
Dem Urteilsverfasser ist eine wörtliche Übernahme von ihm zutreffend erscheinenden Aktenteilen (so auch der Anklageschrift) nicht verwehrt. Dies gilt auch für den Obersten Gerichtshof in Bezug auf das Croquis der Generalprokuratur, so wie überhaupt eine wor …
RS0117446 Rechtssatz 27.03.2003Strafrecht
Ableitung erheblicher Bedenken "aus den Akten" bedeutet die Bezugnahme auf konkrete Beweismittel.
RS0118060 Rechtssatz 30.09.2003Strafrecht
Als Antrag wird nur ein deutlich und bestimmt formuliertes Begehren aufgefasst.
RS0119301 Rechtssatz 14.07.2004Strafrecht
Zwar können sowohl Feststellungen als auch deren Begründung durch Verweis auf Aktenbestandteile vorgenommen werden. Erfolgt die Begründung einer aus Z 5 vierter Fall kritisierten Feststellung hingegen durch den Verweis auf ein als schlüssig beurteiltes Guta …