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Entscheidung 13 Os 27/25g×

Entscheidung 13 Os 27/25g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0088035 Rechtssatz 24.11.1993Strafrecht
Nichtigkeit (Z 11) nur bei gänzlicher Unterlassung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung; andernfalls nur mit Berufung anfechtbare Ermessensentscheidung.
RS0088201 Rechtssatz 13.10.1976Strafrecht
Einziehung und Verfall sind sachbezogene Unrechtsfolgen; es gilt für sie das Analogieverbot. Daher dürfen Gegenstände, die nur dem (nicht tatbestandlichen) Genuss eines Suchtmittels dienen (Pfeifen, Tschibuks, Trichter und dergleichen), weder eingezogen noc …
RS0101013 Rechtssatz 14.04.1977Strafrecht
Ein materiellrechtlicher Nichtigkeitsgrund kann nur aus einer Vergleichung des inhaltlich des Wahrspruches als erwiesen angenommenen Sachverhalts und dem darauf fußenden Schuldspruch mit den in Betracht kommenden Tatbeständen des StGB abgeleitet werden.
RS0101148 Rechtssatz 15.12.1994Strafrecht
Die prozeßordnungsgemäße Darstellung dieses Nichtigkeitsgrundes erfordert einen Vergleich der im Wahrspruch festgestellten Tat mit deren im Urteilsspruch erfolgten Unterstellung unter das Strafgesetz.
RS0101403 Rechtssatz 21.05.1951Strafrecht
Unter Anrufung des Nichtigkeitsgrundes des § 345 Abs 1 Z 11 lit a StPO kann der Schuldspruch des Geschwornengerichtsurteils nur dann angefochten werden, wenn die dem Angeklagten nach dem Wahrspruch der Geschwornen zur Last fallende Tat unter Verletzung oder …
RS0101527 Rechtssatz 24.04.1986Strafrecht
Eine gesetzmäßige Darstellung dieses Nichtigkeitsgrundes setzt ein Festhalten an dem im Wahrspruch festgestellten Sachverhalt, einen Vergleich dieses Sachverhalts mit dem darauf angewendeten Gesetz und die Bezeichnung jenes anderen Strafgesetzes voraus, dem …
RS0117437 Rechtssatz 19.02.2003Strafrecht
Der Oberste Gerichtshof behandelt in Nichtigkeitsbeschwerden vorgetragene Argumente ungeachtet verfehlter Bezeichnung von Nichtigkeitsgründen nach Maßgabe ihrer inhaltlichen Ausrichtung.