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Entscheidung 13 Os 55/24y×

Entscheidung 13 Os 55/24y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089433 Rechtssatz 06.05.1976Strafrecht
Das im § 12 StGB zum Ausdruck kommende (funktionale) Einheitstätersystem stellt die unmittelbare Täterschaft und die Bestimmungstäterschaft als völlig gleichwertige Täterformen nebeneinander; ob der Angeklagte daher bei verschiedenen Fakten nicht unmittelba …
RS0089717 Rechtssatz 14.12.1994Strafrecht
Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB ist, wer vorsätzlich einen anderen zur Ausführung einer strafbaren Handlung veranlasst, also den Anstoß zur Tatausführung durch einen anderen gibt. Der unmittelbare Täter muss dabei zu einer individuell bestimmte …
RS0089835 Rechtssatz 20.04.1993Strafrecht
Für die Begründung der Mittäterschaft ist der Umstand wesentlich, dass der einzelne Täter - im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit mindestens einem anderen - eine dem Tatbild entsprechende Ausführungshandlung setzt. Die einzelnen - von einem gemeinsa …
RS0090765 Rechtssatz 16.01.1985Strafrecht
Gleichwertigkeit der Täterschaftsformen.
RS0115882 Rechtssatz 08.11.2001Strafrecht
Die vorschriftswidrige Weitergabe von Suchtgift an andere Personen ist - bei Weitergabe einer großen Suchtgiftmenge - nur dann kein "Inverkehrsetzen" nach § 28 Abs 2 SMG und auch kein (inhaltsgleiches) "Überlassen" von Suchtgift (nach § 27 Abs 1 SMG), wenn …
RS0117320 Rechtssatz 06.03.2003Strafrecht
Unmittelbarer Täter nach § 12 erster Fall StGB ist, wer eine dem Wortlaut des Tatbestandes entsprechende Ausführungshandlung setzt, dessen Verhalten also der Schilderung der Tathandlung durch das Tatbild unmittelbar entspricht. Dies gilt nicht nur für den A …
RS0132558 Rechtssatz 09.04.2019Strafrecht
Überlassen von Suchtgift setzt die Weitergabe an einen „anderen“, also eine vom (hier: Bestimmungs‑)Täter verschiedene Person voraus.