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Entscheidung 13 Os 88/25b×

Entscheidung 13 Os 88/25b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0091410 Rechtssatz 18.06.1975Strafrecht
§ 39 Abs 2 StGB bezieht sich nicht nur auf die letzte Strafverbüßung vor der neuen Straftat, sondern auf jede für die Begründung des Rückfalls in Betracht kommende Strafe. Rückfallszusammenhang besteht auf jeden Fall dann, wenn die zweite (rückfallsbegründe …
RS0100194 Rechtssatz 28.06.1988Strafrecht
Mit dem Schuldspruch sind auch darauf gegründete Widerrufsbeschlüsse aufzuheben.
RS0100454 Rechtssatz 21.01.1964Strafrecht
Hat das zuständige Gericht die bedingte Entlassung widerrufen und spricht vor Rechtskraft dieses Beschlusses das unzuständige Gericht rechtskräftig aus, dass die bedingte Entlassung endgültig geworden sei, so hebt der OGH diesen gesetzwidrigen Beschluss, ob …
RS0101911 Rechtssatz 30.11.1988Strafrecht
Der Widerrufsbeschluss ist (schon) ab seiner Verkündung insoweit mit einer Bindungswirkung ausgestattet, als weder das erkennende Gericht noch ein anderes Gericht ohne vorangegangene prozessordnungsgemäße Kassation dieses Beschlusses über den Entscheidungsg …
RS0133690 Rechtssatz 07.06.2021Strafrecht
Das Gewaltschutzgesetz 2019 BGBl I 2019/105 hat aus § 39 StGB eine reine Strafrahmenvorschrift gemacht. Hievon ausgehend ist – im Unterschied zur früheren Rechtslage (RIS-Justiz RS0125294) – Nichtigkeit aus Z 11 erster Fall auch dann gegeben, wenn das Geric …
RS0142706 Rechtssatz 15.10.2025Strafrecht
In Bezug auf die (gegebenenfalls nach § 39 Abs 1a StGB rückfallsbegründende) Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, die zunächst bedingt und sodann endgültig nachgesehen wurde, wird die Rückfallsverjährungsfrist (§ 39 Abs 2 StGB: "seit ihrer Verbüßung") ab …