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Entscheidung 14 Os 104/22h×

Entscheidung 14 Os 104/22h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0096141 Rechtssatz 02.10.1978Strafrecht
Das zu schädigende Recht muss nicht ein Vermögensrecht betreffen, sondern kann auch in der Schädigung eines konkreten öffentlichen Rechtes bestehen, worunter auch die Vereitelung einer bestimmten in der Rechtsordnung festgelegten staatlichen Maßnahme zu ver …
RS0096270 Rechtssatz 02.10.1978Strafrecht
Schädigung allgemeiner staatlicher Kontrollrechte oder Aufsichtsrechte genügt nicht für § 302 StGB.
RS0099013 Rechtssatz 12.10.1995Strafrecht
Wenngleich ein Vergreifen in der Bezeichnung des Rechtsmittels nicht schadet, kann in der Anmeldung einer Berufung die Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde nicht erblickt werden, wenn darin nicht - auch nur ansatzweise - vorgebracht wird, dass Nichtigkeit …
RS0099067 Rechtssatz 06.12.1971Strafrecht
Fälschlich als Berufung bezeichnete Rechtsmittel werden zwar nach der Übung des OGH als Nichtigkeitsbeschwerde behandelt, wenn die falsche Bezeichnung offenkundig auf einem Irrtum (einem "Vergreifen" im Sinne des § 467 Abs 2 StPO) beruht (EvBl 1946/512, EvB …
RS0099947 Rechtssatz 19.03.1974Strafrecht
Die rechtsirrige Annahme einer idealkonkurrierenden "Straftat" (Anm: iS von strafbarer Handlung) begründet Nichtigkeit nach Z 10 des § 281 StPO (und nicht nach Z 9 lit a).
RS0124169 Rechtssatz 27.08.2008Strafrecht
Die Notorietät einer Tatsache entbindet zwar von einem darauf bezogenen Beweisverfahren und (außerhalb des geschworenengerichtlichen Verfahrens, wo ohnehin keine Begründungspflicht besteht) einer darüber hinausgehenden Begründung, nicht jedoch von deren Fes …
RS0124412 Rechtssatz 22.08.2008Strafrecht
Das unrichtige Ausfüllen eines Vermögensbekenntnisses ausschließlich zur Erlangung der Verfahrenshilfe im Strafverfahren ist nicht als Betrug zu beurteilen. Denn die diesbezüglichen Vermögensinteressen des Bundes stehen im Dienste des staatlichen Strafverfo …
RS0131845 Rechtssatz 08.01.2018Strafrecht
Der Vermögensbegriff ist unter dem Aspekt gefährlicher Drohung weit auszulegen. Auch die Drohung mit Strafanzeige oder Klage kann (als eine solche mit Verletzung am Vermögen) tatbildlich sein, wenn damit beim Opfer der Eindruck erweckt wird, (Verfahrens-)Ko …