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Entscheidung 14 Os 112/23m×

Entscheidung 14 Os 112/23m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089983 Rechtssatz 18.04.1996Strafrecht
Undeutlichkeit liegt vor, wenn den Feststellungen des Urteils nicht klar zu entnehmen ist, welche entscheidende Tatsache das Gericht sowohl auf der objektiven als auch auf der subjektiven Tatseite als erwiesen angenommen hat und aus welchen Gründen dies ges …
RS0090834 Rechtssatz 10.09.1980Strafrecht
Nach § 29 StGB sind (ua) alle in einem Verfahren denselben Täter angelasteten Betrügereien, mögen sie auch weder örtlich noch zeitlich zusammenhängen und jede (hier: Betrugstat) Tat für sich rechtlich verschiedener Art sein, zusammenzufassen (so schon 13 Os …
RS0099501 Rechtssatz 04.10.1984Strafrecht
Das Fehlen einer Feststellung über die Höhe der Gesamtschadenssumme bewirkt dann weder einen Feststellungsmangel noch Begründungsmangel, wenn die ohnehin getroffenen Einzelfeststellungen für die Annahme eines die maßgebliche Wertgrenze übersteigenden Gesamt …
RS0116586 Rechtssatz 27.06.2002Strafrecht
Gegenstand der Bindung des Berufungsgerichtes an den "Ausspruch über die Schuld des Angeklagten und über das anzuwendende Strafgesetz" ist die regelmäßig im Ausspruch nach § 260 Abs 1 Z 1 StPO zum Ausdruck kommende Feststellung der sogenannten entscheidende …
RS0119965 Rechtssatz 18.05.2005Strafrecht
Die Z 1 bis 4 des § 129 StGB stellen untereinander austauschbare Alternativen dieser unselbständigen Diebstahlsqualifikation dar.
RS0132778 Rechtssatz 07.10.2019Strafrecht
Wird eine Qualifikation durch die Zusammenrechnung von Schadensbeträgen aus mehreren Taten begründet (§ 29 StGB), genügt es zur rechtlichen Annahme der Qualifikation in subjektiver Hinsicht, dass der Vorsatz des Täters die (ziffernmäßig bestimmte Höhe der) …