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Entscheidung 14 Os 125/18s×

Entscheidung 14 Os 125/18s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0096134 Rechtssatz 09.02.1988Strafrecht
Für den Umfang der "Befugnis" kommt es nur auf den abstrakten Aufgabenbereich des Beamten an, nicht jedoch darauf, ob er seinem Dienstauftrag zufolge auch konkret mit solchen Amtsgeschäften befasst ist.
RS0096270 Rechtssatz 02.10.1978Strafrecht
Schädigung allgemeiner staatlicher Kontrollrechte oder Aufsichtsrechte genügt nicht für § 302 StGB.
RS0105870 Rechtssatz 01.10.1996Strafrecht
Gegenstand eines Missbrauchs der Amtsgewalt können nur Geschäfte der Hoheitsverwaltung sein.
RS0121981 Rechtssatz 02.05.2007Strafrecht
Seit der Einführung der Schadensqualifikation des § 302 Abs 2 zweiter Satz StGB durch BGBl I 2001/130 gilt für Amtsmissbrauch der Zusammenrechnungsgrundsatz nach § 29 StGB.
RS0129143 Rechtssatz 07.10.2013Strafrecht
Der Tatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB verlangt eine Verknüpfung von Befugnismissbrauch und Rechtsschädigungsvorsatz dergestalt (arg: „dadurch“), dass nach der Vorstellung des Täters gerade durch ersteren die Beeinträchtigung vo …
RS0129612 Rechtssatz 11.08.2014Strafrecht
Ist ein Rechtsakt nicht der Hoheitsverwaltung, sondern der Privatwirtschaftsverwaltung zuzurechnen, werden auch (lediglich) seiner Vorbereitung dienende Handlungen (rechtlicher oder tatsächlicher Art) - ungeachtet ihrer Grundlage in Vorschriften des öffentl …
RS0131762 Rechtssatz 12.12.2017Strafrecht
Missbräuchliche Weisungen zu nicht-hoheitlichem Verwalten des Angewiesenen sind nicht dem Tatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt zu subsumieren.