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Entscheidung 14 Os 140/14s×

Entscheidung 14 Os 140/14s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0066542 Rechtssatz 19.07.1978Strafrecht
Eine stringente ziffernmäßige Abgrenzung des Begriffs der "größeren Zahl" (zum Beispiel zehn) ist bedenklich, weil der Gesetzgeber selbst eine bestimmte Zahl hätte angeben können.
RS0089971 Rechtssatz 12.05.1987Strafrecht
Ein im Ausströmen-Lassen von Erdgas in einer (fremden) Wohnung bestehender Versuch der vorsätzlichen Gemeingefährdung ist nicht absolut untauglich.
RS0094001 Rechtssatz 01.03.1977Strafrecht
"Gewalt" ist Entfaltung physischer Kraft in einer an sich zur Überwindung der Gegenwirkung geeigneten Intensität (hier: Losreißen vom festhaltenden Beamten).
RS0114639 Rechtssatz 30.01.2001Strafrecht
Die Erwähnung im Urteilsspruch (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) vermag die Feststellung entscheidender Tatsachen nur zu verdeutlichen, nicht zu ersetzen. Zirkulärer Gebrauch von verba legalia ("stehlen") genügt ebensowenig.
RS0118702 Rechtssatz 04.03.2004Strafrecht
Eine konkrete Gemeingefährdung setzt voraus, dass die größere Zahl von Personen gleichzeitig in den Gefahrenradius gerät, eine kumulative Verletzungsmöglichkeit vorliegt und der Vorsatz die konkrete Gemeingefährdung, das heißt die Herbeiführung eines solche …
RS0119090 Rechtssatz 25.05.2004Strafrecht
Stellt sich heraus, dass in Wahrheit keinerlei Sachverhaltsbezug hergestellt, die verba legalia mithin zirkulär verwendet und recht besehen gar keine Feststellungen getroffen wurden, so liegt ein Rechtsmangel infolge fehlender Feststellungen vor.
RS0120576 Rechtssatz 14.02.2006Strafrecht
Wenn ein Teil des Ausspruchs über mehrere einer Einweisung nach § 21 Abs 1 StGB zugrunde liegende Anlasstaten aufgehoben wird, ist der Einweisungsausspruch zwingend zur Gänze aufzuheben (in diesem Sinn bereits 14 Os 78/02). Eines der Beurteilungskriterien f …