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Entscheidung 14 Os 20/17y×

Entscheidung 14 Os 20/17y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0001477 Rechtssatz 13.02.1963Zivilrecht
Unzulässigkeit einer Feststellungsklage bezüglich eines Rechtskomplexes, der für eine ausschließlich dem Verwaltungsverfahren vorbehaltene Entscheidung maßgebend ist (hier: negatives Feststellungsbegehren bezüglich eines Oppositionsgrundes gegenüber einem d …
RS0027653 Rechtssatz 23.04.1986Zivilrecht
§ 146 StGB ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB, in dessen Schutzbereich gerade das Vermögen des durch den Betrug Geschädigten einbezogen ist. Unmittelbar durch die Vermögensverfügung des Getäuschten veranlaßt ist auch der Schaden, der zwar zunächs …
RS0045718 Rechtssatz 07.09.1971Zivilrecht
Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ist von den Klagsbehauptungen auszugehen. Maßgebend ist die Natur des erhobenen Anspruches. Es kommt auf den Inhalt und nicht auf den bloßen Wortlaut des Begehrens, aber auch nicht darauf an, ob es …
RS0086704 Rechtssatz 13.11.1975Strafrecht
Privatrechtliche (Entschädigungsansprüche) Ansprüche der Finanzstrafbehörde, die im Adhäsionsverfahren gemäß den §§ 365 ff StPO miterledigt werden könnten, sind nicht denkbar (9 Os 37/75). Die den Finanzstrafbehörden in Bezug auf ein Strafverfahren erwachse …
RS0099989 Rechtssatz 08.09.1977Strafrecht
Keine amtswegige Berücksichtigung von Berufungsgründen gemäß § 295 Abs 1 zweiter Satz StPO, welche die Privatbeteiligtenansprüche betreffen.
RS0111939 Rechtssatz 27.04.1999Zivilrecht; Strafrecht
Der ordentliche Rechtsweg zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Geschäftsführer einer GmbH wegen des Ausfalls an Sozialversicherungsbeiträgen, der zufolge der Verletzung allgemeiner Gläubigerschutzbestimmungen eintrat, ist auch dann nicht …
RS0118868 Rechtssatz 16.03.2004Zivilrecht; Strafrecht
Angelegenheiten der Beiträge der Versicherten und ihrer Dienstgeber sind keine Leistungssachen, sondern Verwaltungssachen nach § 355 Z 3 ASVG, sodass hiefür der Rechtsweg unzulässig ist; so schon 10 ObS 146/93.
RS0131526 Rechtssatz 04.07.2017Strafrecht
Die Geltendmachung von Ansprüchen der Sozialversicherungsträger wegen des Ausfalls an Sozialversicherungsbeiträgen durch Anschluss als Privatbeteiligter und damit der Zuspruch einer Entschädigung mittels Adhäsionserkenntnis eines Strafgerichts ist nur dann …