Rechtstracker.at
Entscheidung 14 Os 26/16d×

Entscheidung 14 Os 26/16d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0094405 Rechtssatz 25.11.1986Strafrecht
Die Benützung einer falschen Urkunde wirkt nach dem klaren Wortlaut dieser Strafbestimmung nur dann qualifizierend, wenn sie zum Zweck der für den Betrug tatbestandsmäßigen Täuschung, also zur Herbeiführung der für die selbstschädigende Handlung des Tatopfe …
RS0108609 Rechtssatz 25.09.1997Strafrecht
Keine oder eine nur offenbar unzureichende Begründung liegt dann vor, wenn für den Ausspruch über eine entscheidende Tatsache entweder überhaupt keine oder nur solche Gründe (Scheingründe) angegeben sind, aus denen sich nach Denkgesetzen oder allgemeiner Le …
RS0113957 Rechtssatz 23.08.2000Strafrecht
Die verfehlte Annahme eines Verbrechens neben einem Vergehen des Diebstahls ist - ebenso wie die rechtsirrige Annahme der Qualifikation des ersten Falles neben § 130 dritter und vierter Fall StGB - für den Angeklagten nicht nachteilig im Sinn des § 290 Abs …
RS0117057 Rechtssatz 28.11.2002Strafrecht
Die Heranziehung der "mehrfachen Qualifikation des Betruges" (nach § 147 Abs 3 und § 148 zweiter Fall StGB) als Erschwerungsgrund ist kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 32 Abs 2 StGB, weil die Strafdrohung des § 148 zweiter Fall StGB die w …
RS0117996 Rechtssatz 25.09.2003Strafrecht
Auch bei Vorliegen einer Subsumtionseinheit gemäß § 29 StGB bleiben die einzelnen Taten rechtlich selbständig. Die Strafbarkeitsvoraussetzungen sind daher für jede gesondert zu prüfen.
RS0118870 Rechtssatz 07.04.2004Strafrecht
Sieht sich der Oberste Gerichtshof unter ausdrücklichem Hinweis auf eine verfehlte Subsumtion mangels eines darüber hinausgehenden konkreten Nachteils für den Angeklagten nicht zu amtswegigem Vorgehen nach § 290 Abs 1 zweiter Satz StPO veranlasst, so besteh …