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Entscheidung 14 Os 28/19b×

Entscheidung 14 Os 28/19b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089683 Rechtssatz 25.04.1978Zivilrecht; Strafrecht
Die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit (Zurechnungsunfähigkeit) als Rechtsfrage ist vom Gericht mit Hilfe von Sachverständigen zu lösen.
RS0099244 Rechtssatz 15.09.1959Strafrecht
Voraussetzung für die Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes der Z 4 des § 281 StPO ist ua ein in der Hauptverhandlung gestellter Antrag des Beschwerdeführers. Der Beschwerdeführer kann jedoch auch den von einem anderen (zB vom Staatsanwalt) gestellten Antr …
RS0100816 Rechtssatz 17.07.1986Strafrecht
Ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 321 Abs 1 StPO, wonach die schriftliche Rechtsbelehrung dem Protokoll über die Hauptverhandlung anzuschließen ist, ist, weil ohne Einfluss auf die inhaltliche Richtigkeit der Rechtsbelehrung, nicht mit Nichtigkeit bedr …
RS0117263 Rechtssatz 10.12.2002Strafrecht
Ein durch Z 4 garantiertes Überprüfungsrecht hat der Beschwerdeführer nur dann, wenn er in der Lage ist, einen der in §§ 125 f StPO angeführten Mängel von Befund oder Gutachten aufzuzeigen. Das dem Gericht durch § 118 Abs 2 StPO zugestandene Ermessen zur Be …
RS0125434 Rechtssatz 17.11.2009Strafrecht
Gegenstand der Instruktionsrüge (Z 8) ist der auf die Darlegung der gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlungen, auf welche die Fragen an die Geschworenen gerichtet sind, die Auslegung der in diesen vorkommenden Ausdrücke des Gesetzes, das Verhältnis de …
RS0130514 Rechtssatz 25.11.2015Strafrecht
Ein subjektives Recht auf Normanfechtung durch die Strafgerichte besteht im Hinblick auf die mit 1. Jänner 2015 in Kraft getretenen Gesetzeslage (BGBl I 2013/114 iVm BGBl I 2014/92) nicht.
RS0132642 Rechtssatz 21.05.2019Strafrecht
Liegen ein vom Gericht als mangelhaft beurteiltes Gutachten und ein deshalb eingeholtes - dem ersten widersprechendes - Gutachten eines weiteren Sachverständigen vor, ist ein Antrag auf Einholung eines dritten Gutachtens im Rahmen des § 127 Abs 3 StPO nur d …