Rechtstracker.at
Entscheidung 14 Os 37/15w×

Entscheidung 14 Os 37/15w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0061089 Rechtssatz 28.07.1993Strafrecht
Sofortige Zurückweisung einer ausschließlich im Zusammenhang mit dem Vollzug einer rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe erhobenen Grundrechtsbeschwerde ohne Verbesserungsverfahren.
RS0105689 Rechtssatz 02.03.1994Undefined
EKMR 13.7.1989, 14288 (Beschwerde gg Österreich) Art 6 MRK findet auf ein Verfahren betreffend die Wiederaufnahme eines früheren Verfahrens keine Anwendung.
RS0120049 Rechtssatz 29.07.2005Strafrecht
Die umfassende Garantie eines fairen Verfahrens nach Art 6 Abs 1 MRK bezieht sich nur auf jenen Teil des Strafprozesses, in dem über eine strafrechtliche Anklage - also über Schuld oder Nichtschuld - entschieden wird. Im Haftprüfungsverfahren kommen ledigli …
RS0123200 Rechtssatz 20.02.2007Undefined
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Auslieferungsentscheidung ausnahmsweise ein Problem unter Art 6 EMRK aufwirft, wenn der flüchtige Straftäter im ersuchenden Staat eine offenkundige Verweigerung eines fairen Prozesses erfahren musste oder eine …
RS0123231 Rechtssatz 13.02.2008Strafrecht
Dem Betroffenen steht nur ein Erneuerungsantrag in Betreff ein- und derselben Sache zu. § 89 Abs 2 StPO gilt nicht für das Erneuerungsverfahren.
RS0123350 Rechtssatz 13.02.2008Strafrecht
Nach § 1 Abs 2 GRBG unzulässige Grundrechtsbeschwerden können nicht als Erneuerungsantrag nach § 363a StPO verstanden werden.
RS0124359 Rechtssatz 15.12.2008Strafrecht
Ein Erneuerungsantrag, der sich nicht auf eine Entscheidung des EGMR berufen kann, hat deutlich und bestimmt darzulegen, worin eine - vom angerufenen Obersten Gerichtshof sodann selbst zu beurteilende - Grundrechtsverletzung im Sinn des § 363a Abs 1 StPO zu …
RS0125705 Rechtssatz 04.03.2010Strafrecht
Mit Blick auf die Kompetenznorm des § 362 Abs 5 StPO, wonach dann, wenn es dem Obersten Gerichtshof zukommt, ein Urteil aufzuheben, diesem die Hemmung des Strafvollzugs zusteht, kann zwar seine Befugnis zu einer solchen Entscheidung auch im Fall eines auf § …
RS0128393 Rechtssatz 10.12.2012Strafrecht
Prozessförmiges Aufzeigen von Rechtsfehlern als Grund für Erneuerung des Strafverfahrens bedarf methodengerechter (das heißt, nach Maßgabe juristisch geordneter Gedankenführung zumindest vertretbarer, wenngleich nicht notwendigerweise zutreffender) Ableitun …