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Entscheidung 14 Os 56/16s×

Entscheidung 14 Os 56/16s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0105692 Rechtssatz 02.03.1994Undefined
EKMR 2.3.1994, 18.640/91 und 19.574/92 (Beschwerde gg Österreich) Art 6 Abs 3 lit d MRK gibt kein absolutes Recht auf die Vernehmung jedes von der Verteidigung namhaft gemachten Zeugen.
RS0124739 Rechtssatz 16.04.2009Strafrecht
Subsidiarität im ohne vorangegangene Entscheidung des EGMR durchgeführten Erneuerungsverfahren bedeutet (bloß) Erschöpfung des Instanzenzugs in Ansehung der nach grundrechtlichen Maßstäben zu prüfenden (Einzel-)Entscheidung. Solcherart können Fehlentwicklun …
RS0126176 Rechtssatz 17.08.2010Strafrecht
Anzeiger oder Opfer einer Straftat sind zu einem Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens nach § 363a StPO nicht legitimiert.
RS0126446 Rechtssatz 16.12.2010Strafrecht
Die von § 363b Abs 2 Z 1 StPO genannte, in der Unterschrift eines Verteidigers bestehende Zulässigkeitsvoraussetzung hat den Obersten Gerichtshof - mit Blick auf das bloß zwischen Anklägern und Beschuldigten (§ 38 Abs 3 StPO idF vor BGBl I 2004/19) differen …
RS0128394 Rechtssatz 10.12.2012Strafrecht
Nach § 363a StPO anstelle des EGMR (also nicht aufgrund eines seiner Erkenntnisse) angerufen, wendet der Oberste Gerichtshof ‑ neben denjenigen des II. Abschnitts des 16. Hauptstücks der StPO ‑ die für jenen geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen des Art 35 …
RS0128957 Rechtssatz 02.07.2013Strafrecht
§ 363a Abs 1 StPO knüpft an eine Entscheidung oder Verfügung eines Strafgerichts an, womit hinsichtlich einer Entscheidung einer Oberstaatsanwaltschaft ein Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens nicht zusteht.
RS0129899 Rechtssatz 02.10.2012Undefined
Wenn eine Person in vertretbarer Weise behauptet, von der Polizei oder anderen staatlichen Organen misshandelt worden zu sein, verlangt Art 3 MRK die Durchführung einer effektiven amtlichen Untersuchung.