Rechtstracker.at
Entscheidung 14 Os 6/17i×

Entscheidung 14 Os 6/17i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0053859 Rechtssatz 19.02.1980Strafrecht
Der Einwand, durch die Entscheidung über die Frage, ob die dem Angeklagten zur Last fallende Tat eine zur Zuständigkeit der Gerichte gehörige strafbare Handlung begründe, sei ein Gesetz verletzt oder unrichtig angewendet worden, kann niemals auf die Behaupt …
RS0100809 Rechtssatz 17.01.1989Strafrecht
Bei der Überprüfung einer Tatsachenrüge (Z 10 a) kommt es nicht auf die Stichhältigkeit der von den Geschwornen deklarierten Erwägungen (§ 331 Abs 3 StPO), sondern ausschließlich darauf an, ob sich für den Obersten Gerichtshof selbst aus den damit releviert …
RS0101089 Rechtssatz 28.06.1984Strafrecht
Entsprechend dem Wesen der materiellen Nichtigkeitsgründe und dem Wesen des Wahrspruchs kann ein diese Nichtigkeitsgründe herstellender Rechtsirrtum nur aus dem Wahrspruch selbst nachgewiesen werden. Ein Hinübergreifen auf angebliche Ergebnisse des Strafver …
RS0115549 Rechtssatz 27.06.2001Strafrecht
Weil die Niederschrift der Geschworenen eine kurze Begründung für ihre Beweiswürdigung darstellt, kann sie nicht gleichzeitig deren Gegenstand bilden. Obwohl sie dem Hauptverhandlungsprotokoll anzuschließen ist (§ 332 Abs 6 StPO) und solcherart zu "den Akte …
RS0119071 Rechtssatz 25.05.2004Strafrecht
Die Instruktionsrüge ist nicht am Gesetz orientiert, wenn sie die Ausführungen in der schriftlichen Rechtsbelehrung übergeht oder nicht darlegt, welcher konkrete Belehrungsinhalt unrichtig sein oder unter dem Gesichtspunkt irreführender Unvollständigkeit fe …
RS0119549 Rechtssatz 07.12.2004Strafrecht
Eine prozessordnungsgemäße Ausführung der Instruktionsrüge (Z 8) verlangt den Vergleich der tatsächlich erteilten Rechtsbelehrung mit deren nach § 321 Abs 2 StPO erforderlichem Inhalt und die darauf gegründete deutliche und bestimmte Darstellung der Unricht …