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Entscheidung 14 Os 66/22w×

Entscheidung 14 Os 66/22w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0087147 Rechtssatz 20.11.1986Strafrecht
Spezialität der Auslieferung: Die ausgelieferte Person kann zwar nicht wegen einer Tat verfolgt und bestraft werden, die nicht Gegenstand der Auslieferungsbewilligung ist. Das Verbot bezieht sich aber nur auf den Sachverhalt, nicht aber auf eine Änderung de …
RS0091041 Rechtssatz 29.03.1984Strafrecht
Rascher Rückfall ist seinem Gehalt nach einem der im § 33 StGB (nur beispielsweise) aufgezählten - besonderen - Erschwerungsgründe gleichwertig.
RS0091600 Rechtssatz 03.03.1977Strafrecht
Bemißt der OGH gemäß § 292 StPO die Strafe neu, so rechnet er, - in analoger Anwendung § 359 Abs 3 StPO, - die in dieser Strafsache bereits verbüßte Freiheitsstrafe gemäß § 38 StGB an.
RS0098426 Rechtssatz 13.07.1976Strafrecht
Bei Vorliegen eines sich aus den Bestimmungen über das internationale Strafrecht oder aus den Prinzipien des Auslieferungsverkehrs ergebenden Verfolgungshindernisses ist insbesondere dann sofort mit Freispruch und nicht bloß mit Urteilsaufhebung vorzugehen, …
RS0118545 Rechtssatz 27.01.2004Strafrecht
Ein erfolgreich geltend gemachter Feststellungsmangel berechtigt den Obersten Gerichtshof zu einer Entscheidung in der Sache selbst (§ 288 Abs 2 Z 3 erster Satz StPO), wenn dieser eine sogenannte prozessuale Tatsache betrifft. Die Frage der Verjährung betri …
RS0126458 Rechtssatz 16.12.2010Strafrecht
Da sich die Behandlung von Erneuerungsanträgen auf die Prüfung der reklamierten Verletzung eines Grundrechts beschränkt, Grundrechte aber in der Regel auf Verfassungsstufe stehen, führt der Erfolg einer gleichzeitig erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahr …