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Entscheidung 14 Os 76/18k×

Entscheidung 14 Os 76/18k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0091371 Rechtssatz 16.11.1994Strafrecht
Die (gleichzeitige) Bedrohung mehrerer Personen ist als Fall gleichartiger Idealkonkurrenz durchaus erschwerend.
RS0091432 Rechtssatz 30.10.1990Strafrecht
Ein allgemein strafbares Delikt (hier: §§ 223, 224 StGB) wird vom Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB) als einem echten (Missbrauchsdelikt) Sonderdelikt unter der Voraussetzung, dass es nicht strenger strafbedroht ist als letzteres, nicht nur in jenen Fäl …
RS0091791 Rechtssatz 18.01.1989Strafrecht
Entfällt im Laufe des Verfahrens durch eine Gesetzesänderung die Strafbarkeit derjenigen Handlung, deren ein anderer zu Unrecht verdächtigt worden ist, so ist auch eine Verurteilung wegen falscher Anschuldigung ausgeschlossen. BayOLG vom 20.03.1974 - RReg 3 …
RS0093126 Rechtssatz 04.01.1950Strafrecht
Bei einer Drohung gegen einen Abwesenden muss auch erwiesen sein, dass die Drohung nach der Absicht des Täters dem Bedrohten zur Kenntnis gelangen sollte oder der Täter zumindestens damit rechnen musste.
RS0096270 Rechtssatz 02.10.1978Strafrecht
Schädigung allgemeiner staatlicher Kontrollrechte oder Aufsichtsrechte genügt nicht für § 302 StGB.
RS0119090 Rechtssatz 25.05.2004Strafrecht
Stellt sich heraus, dass in Wahrheit keinerlei Sachverhaltsbezug hergestellt, die verba legalia mithin zirkulär verwendet und recht besehen gar keine Feststellungen getroffen wurden, so liegt ein Rechtsmangel infolge fehlender Feststellungen vor.
RS0130054 Rechtssatz 15.04.2015Strafrecht
Entscheidendes Kriterium für die Beurteilung der „Beharrlichkeit“ ist die Belastung für das Opfer. Diese hängt ‑ neben Art und Schwere der einzelnen Stalking‑Handlungen ‑ von deren Anzahl, Dauer und den dazwischen liegenden Zeitabständen ab. Maßgebend ist d …