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Entscheidung 14 Os 8/17h×

Entscheidung 14 Os 8/17h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089635 Rechtssatz 30.11.1978Strafrecht
Die Bestimmung (§ 12 2. Fall StGB) anderer, als Mittäter an einer Tat mitzuwirken, ist, soferne der Bestimmende selbst an der Tat mitwirkt, diesem nicht gesondert nach § 12 2. Fall StGB, sondern nur als erschwerend (§ 33 Z 4 StGB) anzulasten. Nimmt aber der …
RS0090648 Rechtssatz 14.09.1982Strafrecht
Der unzutreffenden rechtlichen Beurteilung eines mängelfrei festgestellten Verhaltens bloß in Bezug auf die Täterschaftsform (Beitragstäterschaft statt unmittelbarer Täterschaft und umgekehrt) kommt angesichts der rechtlichen Gleichwertigkeit der in § 12 St …
RS0091512 Rechtssatz 16.02.1978Strafrecht
Geringes Gewicht eines "Mußgeständnisses" (erdrückende Beweislage).
RS0091585 Rechtssatz 27.09.1951Strafrecht
Ein Geständnis des Tatsächlichen stellt keinen Milderungsgrund dar.
RS0112225 Rechtssatz 22.06.1999Strafrecht
Ist beim Verkauf mehrerer, die Grenzmenge (§ 28 Abs 6 SMG) zwar nicht für sich allein, wohl aber in Summe erreichender Teilmengen von vornherein die kontinuierliche Begehung und der daran geknüpfte Additionseffekt vom Willen des Angeklagten (§ 5 Abs 1 StGB) …
RS0113616 Rechtssatz 16.05.2000Strafrecht
Ist ein Täter an derselben Tat sowohl durch Bestimmung (Anstiftung) als auch durch Leistung eines sonstigen Tatbeitrages (als Gehilfe) beteiligt, geht die Beitragstäterschaft in der Bestimmungstäterschaft auf, erstere ist zu letzterer (materiell) subsidiär.
RS0118870 Rechtssatz 07.04.2004Strafrecht
Sieht sich der Oberste Gerichtshof unter ausdrücklichem Hinweis auf eine verfehlte Subsumtion mangels eines darüber hinausgehenden konkreten Nachteils für den Angeklagten nicht zu amtswegigem Vorgehen nach § 290 Abs 1 zweiter Satz StPO veranlasst, so besteh …