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Entscheidung 14 Os 80/17x×

Entscheidung 14 Os 80/17x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0088028 Rechtssatz 09.11.1989Strafrecht
Zwar wirkt schon die "übergroße" Menge qualifikationsbegründend (§ 12 Abs 3 Z 3 SGG). Indes muss die Überschreitung dieses für sich allein schon die Qualifikation herstellenden Quantums bis auf das Einhundertsechzigfache auf den aktuellen Strafausspruch, so …
RS0090486 Rechtssatz 17.03.1976Strafrecht
Die Anwerbung von Komplizen ist regelmäßig straflose Vorbereitungshandlung; allenfalls Ausführungsversuch, wenn sie unmittelbar in die Tatausführung übergeht, niemals aber Bestimmungsversuch.
RS0099508 Rechtssatz 28.02.1980Strafrecht
Der Begründungspflicht wird schon durch Verweisung auf das für stichhältig erachtete, zur relevierten Feststellung ergangene Sachverständigengutachten entsprochen.
RS0100027 Rechtssatz 28.06.1990Strafrecht
Die Heranziehung des Erschwerungsgrundes einer mehrfachen Qualifikation (hier: des schweren Betruges) verstößt nicht in unvertretbarer Weise gegen Bestimmungen über die Strafbemessung.
RS0115237 Rechtssatz 27.06.2001Strafrecht
Die Annahme des besonderen Erschwerungsgrundes der zweifachen Qualifikation des Raubes durch Tatbegehung unter Verwendung einer Waffe und die aus der Gewaltanwendung entstandene schwere Körperverletzung des Opfers verstößt nicht gegen das Doppelverwertungsv …
RS0117604 Rechtssatz 08.05.2003Strafrecht
Die Art strafbarer Beteiligung nach § 12 StGB kann angesichts der rechtlichen Gleichwertigkeit der Täterschaftsformen weder aus Z 5 noch aus Z 10 des § 281 Abs 1 StPO angefochten werden.