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Entscheidung 14 Os 87/16z×

Entscheidung 14 Os 87/16z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0096496 Rechtssatz 24.08.1989Strafrecht
Eine Wiederholung der Anschuldigung vor Polizei und Gericht stellt keine neuerliche Verleumdung dar, kann aber gegebenenfalls nach §§ 288, 289 StGB strafgesetzwidrig sein.
RS0096535 Rechtssatz 24.03.1976Strafrecht
Zum "Verdächtigen" genügt, dass ein gegen den Betroffenen bereits bestehender (unzutreffender) Verdacht durch bewusst falsche Tatsachenmitteilung verstärkt wird, soferne die Handlungsweise des Täters den Verleumdeten, wenn auch nur kurzfristig, der (konkret …
RS0100239 Rechtssatz 11.02.1958Strafrecht
Fehlt es zwar an Tatsachenfeststellungen, die bei richtiger rechtlicher Beurteilung der angeklagten Tat für den vom Erstgericht gefällten Schuldspruch unentbehrlich sind, ist aber nach der Aktenlage keinesfalls zu erwarten, dass solche Feststellungen mit zu …
RS0115550 Rechtssatz 27.06.2001Strafrecht
Bei Idealkonkurrenz der Grundtatbestände nach §§ 201 Abs 1 und 206 Abs 1 StGB ist ein und dieselbe Tatfolge (schwere Körperverletzung), die jeweils die Qualifikation des Abs 3 erster Fall beider Straftatbestände erfüllen würde, dem Täter nicht doppelt anzul …
RS0128224 Rechtssatz 02.10.2012Strafrecht
Ein- und derselbe Erfolg begründet auch im Verhältnis ungleichartiger Realkonkurrenz erfolgsqualifizierter strafbarer Handlungen (nicht nur im Verhältnis der strafbaren Handlungen des Zehnten Abschnitts des Strafgesetzbuchs, sondern in dessen Anwendungsbere …
RS0130997 Rechtssatz 20.10.2016Strafrecht
Das fehlende Einverständnis des Opfers ist implizites Tatbestandsmerkmal des § 201 StGB und muss vom Vorsatz des Täters umfasst sein.