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Entscheidung 15 Os 115/14x×

Entscheidung 15 Os 115/14x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0108345 Rechtssatz 03.06.1997Strafrecht
Der Verurteilte hat die Kosten des Rechtsmittelverfahrens über ein gänzlich erfolgloses Rechtsmittel seines Gegners, sei es der Staatsanwalt, der Privatankläger oder der Privatbeteiligte, niemals zu ersetzen (1.Satz). Wenn ein solches gänzlich erfolgloses R …
RS0122737 Rechtssatz 23.10.2007Strafrecht
Bei einem nicht auf ein Urteil des EGMR gestützten Erneuerungsantrag handelt es sich um einen subsidiären Rechtsbehelf. Demgemäß gelten alle gegenüber dem EGMR normierten Zulässigkeitsvoraussetzungen der Art 34 und 35 Abs 1 und 2 MRK sinngemäß auch für dera …
RS0124740 Rechtssatz 16.04.2009Strafrecht
Die Erneuerungsmöglichkeit (auch ohne vorangegangene EGMR-Entscheidung) bedeutet keine unzulässige Beschränkung des aus dem Recht auf ein faires Verfahren (Art 6 Abs 1 MRK) iVm der Präambel der Konvention abgeleiteten Anspruchs auf Rechtssicherheit, maW auf …
RS0128030 Rechtssatz 01.06.2010Undefined
Das Element des „Fehlens eines erheblichen Nachteils“ im Zulässigkeitskriterium des Art 35 Abs 3 lit b MRK bezieht sich auf Kriterien wie die finanziellen Auswirkungen der Streitsache oder das, was für den Bf. in der Angelegenheit auf dem Spiel steht.
RS0128394 Rechtssatz 10.12.2012Strafrecht
Nach § 363a StPO anstelle des EGMR (also nicht aufgrund eines seiner Erkenntnisse) angerufen, wendet der Oberste Gerichtshof ‑ neben denjenigen des II. Abschnitts des 16. Hauptstücks der StPO ‑ die für jenen geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen des Art 35 …
RS0130263 Rechtssatz 26.08.2015Strafrecht
Ein Erneuerungsantrag ist im erweiterten Anwendungsbereich unzulässig wenn dem Beschwerdeführer kein erheblicher Nachteil entstanden ist, es sei denn, die Achtung der Menschenrechte, wie sie in dieser Konvention und den Protokollen dazu anerkannt sind, erfo …