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Entscheidung 15 Os 118/23a×

Entscheidung 15 Os 118/23a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0088067 Rechtssatz 14.05.1975Strafrecht
Bande ist die Verbindung mehrerer Personen zur (fortgesetzten) Begehung einer Mehrzahl gleichartiger, im einzelnen noch unbestimmter Straftaten.
RS0089983 Rechtssatz 18.04.1996Strafrecht
Undeutlichkeit liegt vor, wenn den Feststellungen des Urteils nicht klar zu entnehmen ist, welche entscheidende Tatsache das Gericht sowohl auf der objektiven als auch auf der subjektiven Tatseite als erwiesen angenommen hat und aus welchen Gründen dies ges …
RS0099578 Rechtssatz 26.01.1970Strafrecht
Unvollständigkeit eines solchen Ausspruches liegt dann vor, wenn das Gericht in der Hauptverhandlung erörterte Tatsachen oder aufgenommene Beweise oder sonst im Beweisverfahren hervorgekommene Umstände wie Widersprüche zwischen den Aussagen der vernommenen …
RS0099599 Rechtssatz 26.04.1983Strafrecht
Mit Behauptungen der Art, dass das Gericht bestimmte Aspekte ohnehin verwerteter Beweismittel nicht oder nicht den Intentionen des Beschwerdeführers entsprechend berücksichtigt habe, wird weder eine Unvollständigkeit noch eine offenbare Unzulänglichkeit der …
RS0099651 Rechtssatz 26.05.1959Strafrecht
Ein innerer Widerspruch liegt nur dann vor, wenn das Gericht zwei Tatsachen feststellt, die nebeneinander nach den Gesetzen des logischen Denkens nicht bestehen können.
RS0118342 Rechtssatz 16.12.2003Strafrecht
Eine Rechtsrüge, die beweiswürdigende Erwägungen anstellt und nicht deutlich macht, welche konkreten Feststellungen sie vermisst, ist nicht am Verfahrensrecht ausgerichtet.
RS0118415 Rechtssatz 17.12.2003Strafrecht
Von Feststellungsmängeln abgesehen, liegen die Nichtigkeitsgründe der Z 9 und 10 des § 281 Abs 1 StPO vor, wenn angesichts der im angefochtenen Urteil festgestellten Tatsachen zu Unrecht ein Schuld- oder Freispruch ergangen ist (Z 9 lit a bis c) oder die fe …
RS0124029 Rechtssatz 26.08.2008Strafrecht
Nunmehr wurde durch § 27 Abs 1 Z 2 beziehungsweise § 28 Abs 1 zweiter Satz SMG idgF der Anbau (auch) von Cannabispflanzen zum Zweck der Suchtgiftgewinnung gesondert unter Strafe und damit klargestellt, dass der Anbau nicht mehr als Versuchsbeginn des Erzeug …