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Entscheidung 15 Os 129/12b×

Entscheidung 15 Os 129/12b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0095539 Rechtssatz 01.03.1994Strafrecht
Anwerben im Sinn des § 217 Abs 1 StGB erfordert ein Einwirken auf den Willen der anzuwerbenden Person mit dem Ziel, sie zur Ausübung der Prostitution in einem für sie fremden Staat zu verpflichten.
RS0095540 Rechtssatz 07.04.1994Strafrecht
Als "gewöhnlicher Aufenthalt" im Sinne des § 217 Abs 1 StGB ist - ungeachtet anderer Rechtsvorschriften (etwa § 66 Abs 2 JN oder § 26 Abs 2 BAO) - jener für ständig oder zumindest auf lange Dauer berechnete Aufenthalt anzusehen, der sich als bewußt und frei …
RS0109209 Rechtssatz 19.03.1996Strafrecht
Schutzobjekte des § 217 StGB sind Personen, die der gewerbsmäßigen Unzucht in einem anderen Staat als dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zugeführt werden. Diese Umschreibung des betroffenen Pers …
RS0109314 Rechtssatz 14.10.1997Strafrecht
Tatbestandsvoraussetzung ist im Fall des § 217 Abs 1 StGB das Anwerben oder Zuführen einer insofern geschützten Person zur Ausübung der Prostitution in einem für sie fremden Staat. Dass es in der Folge zu einem Abhängigkeitsverhältnis kommt oder auch nur ko …
RS0112353 Rechtssatz 19.08.1999Strafrecht
Die im (Art 5 Abs 4 MRK, der das Recht auf ehetunliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Haft garantiert, wobei es im wesentlichen auf die Zügigkeit des Verfahrens ankommt, innerstaatlich präzisierenden und ergänzenden) Art 6 Abs 1 PersFrschG verfass …
RS0117806 Rechtssatz 24.06.2003Strafrecht
Im Rahmen des Grundrechtsbeschwerdeverfahrens überprüft der Oberste Gerichtshof die rechtliche Annahme der im § 180 Abs 2 StPO genannten Gefahr (Prognoseentscheidung) darauf, ob sich diese angesichts der zugrunde gelegten bestimmten Tatsachen als willkürlic …
RS0120790 Rechtssatz 15.05.2006Strafrecht
Was die sogenannte Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft anlangt, prüft der Oberste Gerichtshof, ausgehend von der Vorgabe des GRBG, wonach nicht die Haft, vielmehr die vom OLG getroffene Entscheidung über die Haft den Prozessgegenstand bildet, in jünge …