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Entscheidung 15 Os 153/17i×

Entscheidung 15 Os 153/17i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0094171 Rechtssatz 11.10.1990Strafrecht
Bei der im Strafrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist unter Vermögen die Gesamtheit aller wirtschaftlich ins Gewicht fallenden und rechnerisch feststellbaren Werte zu verstehen.
RS0094739 Rechtssatz 06.09.1988Strafrecht
Tatobjekt des § 156 StGB ist jegliches Vermögen, das der Zwangsvollstreckung durch Gläubiger des Schuldners zugänglich ist. § 156 StGB schützt auch die ausländischen Gläubiger.
RS0094756 Rechtssatz 20.02.1991Strafrecht
Bei einem Einzelkaufmann bilden Privatvermögen und Betriebsvermögen einen einheitlichen Haftungsfonds, der weder durch Befriedigung von Privatgläubigern noch durch Erwerb von Wirtschaftsgütern, Forderungen oder Beteiligungen mit Hilfe von Privatentnahmen zw …
RS0094825 Rechtssatz 15.02.1996Strafrecht
Tatobjekt sind alle Bestandteile des Vermögens des Gemeinschuldners, das dem Zugriff der Gläubiger durch Zwangsvollstreckung oder durch Realisierung der Masse unterliegt, somit nicht nur dem Schuldner gehörende (bewegliche oder unbewegliche) körperliche Sac …
RS0098900 Rechtssatz 28.03.1958Strafrecht
Das sogenannte Verbot der reformatio in peius bezieht sich nur auf die verhängte Strafe, nicht aber auf die rechtliche Beurteilung der Tat (WK-StPO § 290 Rz 31, Rz 33, Rz 34).
RS0115184 Rechtssatz 11.06.2001Strafrecht
Vollendet ist das Verbrechen der betrügerischen Krida nur dann, wenn feststeht, dass ein Gläubiger infolge eines das Vermögen verringernden Verhaltens des Schuldners eine Forderung nur zum Teil oder gar nicht beglichen erhält. Die Tathandlung muss eine Ursa …