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Entscheidung 15 Os 22/13v×

Entscheidung 15 Os 22/13v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0111350 Rechtssatz 15.12.1998Strafrecht
Im Hinblick auf den notorisch häufigen Vertrieb "gestreckten" Suchtgifts sind Konstatierungen über den Reinheitsgehalt zur Beurteilung des Vorliegens einer "großen Menge" - deren Untergrenze nach § 28 Abs 6 SMG in Verbindung mit § 1 der Suchtgift-Grenzmenge …
RS0115884 Rechtssatz 15.11.2001Strafrecht
Muss der Schuldspruch im § 28 Abs 2 vierter Fall SMG nur deshalb aufgehoben werden, weil die Beurteilung der Menge des in Verkehr gesetzten Suchtgifts als groß (§ 28 Abs 6 SMG) fraglich ist, können nicht jene Annahmen, die einen gar nicht erfolgten Schuldsp …
RS0116841 Rechtssatz 10.10.2002Strafrecht
Unter "Verschaffen" von Suchtgift im Sinne von § 27 siebenter Fall SMG ist auch die Vermittlung des Überlassens durch einen anderen zu verstehen.
RS0117604 Rechtssatz 08.05.2003Strafrecht
Die Art strafbarer Beteiligung nach § 12 StGB kann angesichts der rechtlichen Gleichwertigkeit der Täterschaftsformen weder aus Z 5 noch aus Z 10 des § 281 Abs 1 StPO angefochten werden.
RS0124029 Rechtssatz 26.08.2008Strafrecht
Nunmehr wurde durch § 27 Abs 1 Z 2 beziehungsweise § 28 Abs 1 zweiter Satz SMG idgF der Anbau (auch) von Cannabispflanzen zum Zweck der Suchtgiftgewinnung gesondert unter Strafe und damit klargestellt, dass der Anbau nicht mehr als Versuchsbeginn des Erzeug …
RS0124623 Rechtssatz 22.08.2008Strafrecht
Nicht nur die privilegierte Form des Suchtgiftshandels, sondern auch der nunmehr in die Kompetenz des Einzelrichters des Landesgerichts fallende Grundtatbestand des § 28a Abs 1 SMG unterliegt im Fall einer Gewöhnung des Täters den Diversionsbedingungen des …
RS0126057 Rechtssatz 13.04.2010Strafrecht
Sinngemäße Geltung des zweiten und dritten Satzes von § 270 Abs 3 StPO bedeutet nichts anderes, als dass jede von der StPO für zulässig erklärte Anfechtung eines nach § 271 Abs 7 zweiter Satz StPO gefassten Beschlusses diesen inhaltlich außer Kraft setzt un …
RS0127351 Rechtssatz 20.12.2011Strafrecht
Nach § 28 Abs 1 zweiter Satz SMG ist nur zu bestrafen, wer etwa die Cannabispflanze zum Zweck der Gewinnung einer die Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigenden Menge Suchtgift mit dem (erweiterten) Vorsatz anbaut, dass es in Verkehr gesetzt werde. Dabei ist auc …