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Entscheidung 15 Os 37/16d×

Entscheidung 15 Os 37/16d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0072284 Rechtssatz 13.11.1980Strafrecht
Eine ohne im Gesetz hiefür normierte strikte Voraussetzung (hier: Antrag des Anklägers) unzulässig ergangenen Verfallserkenntnis gemäß § 42 PresseG ist mit dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 StPO behaftet (mangels Beschwer jedoch nicht die Abweisung …
RS0123620 Rechtssatz 08.05.2008Strafrecht
Nach § 17 Abs 1 MedienG ist die Veröffentlichung eines Gegendarstellungsbegehrens in dem Umfang, in dem es den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht, aufzutragen. Den gesetzlichen Voraussetzungen nicht entsprechende Anträge können - sofern ohne Änderung d …
RS0131125 Rechtssatz 16.11.2016Strafrecht
Ein Antrag auf Urteilsveröffentlichung nach § 16 Abs 2 MedienG ist bis Schluss der Verhandlung erster Instanz des fortgesetzten Gegendarstellungsverfahrens zu stellen.
RS0131126 Rechtssatz 16.11.2016Strafrecht
Im Verfahren wegen eines Medieninhaltsdelikts ist ein Antrag auf Urteilsveröffentlichung nach § 34 Abs 1 MedienG nur bis Schluss der Verhandlung erster Instanz gestattet.
RS0131127 Rechtssatz 16.11.2016Strafrecht
Eine Erweiterung der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche durch den Privatbeteiligten im Berufungsverfahren ist unzulässig.
RS0131128 Rechtssatz 16.11.2016Strafrecht
Die Besonderheit des Gegendarstellungsverfahrens, dass eine Veröffentlichung noch vor Rechtskraft des Urteils erfolgen muss, gilt – infolge Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung der Berufung – nur für das befristete Verfahren, infolge §§ 466 Abs 4, 489 Ab …