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Entscheidung 15 Os 49/24f×

Entscheidung 15 Os 49/24f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0088950 Rechtssatz 25.06.1986Strafrecht
Schon aus der Vorsatzdefinition des § 5 Abs 1 StGB geht hervor, dass ein Tatbildirrtum - wozu auch der Irrtum über ein normatives Tatbildmerkmal gehört - den Vorsatz ausschließt.
RS0100990 Rechtssatz 03.11.1981Strafrecht
Wenn nach Schluß der Verhandlung ein Geschworner ersetzt werden muß, ist die Verhandlung zu diesem Zweck wieder zu eröffnen. Das Unterbleiben einer solchen förmlichen Wiedereröffnung begründet jedoch keine Nichtigkeit.
RS0119234 Rechtssatz 14.07.2004Strafrecht
Die Bejahung oder Verneinung der Sachverhaltsgrundlagen des normativen Tatbestandsmerkmals "nationalsozialistisch" im Sinne des § 3g VerbotsG ist auf der Feststellungsebene angesiedelt und somit allein den Geschworenen zur Beantwortung vorbehalten. Eine Anf …
RS0120126 Rechtssatz 26.07.2005Strafrecht
Undeutlichkeiten und Widersprüche hinsichtlich im Wahrspruch enthaltener Feststellungen können aus dem Grund des § 345 Abs 1 Z 9 StPO nur nach den auch für das schöffengerichtliche Verfahren geltenden Regeln, mithin nur bezüglich entscheidender Tatsachen, e …
RS0124171 Rechtssatz 27.08.2008Strafrecht
Irrtümer über normative Tatbestandsmerkmale betreffen den Tatvorsatz und sind Gegenstand der Schuldfragen, nicht eigentlicher Zusatzfragen.
RS0129150 Rechtssatz 15.01.2014Strafrecht
Weder die besondere Gefährlichkeit des Täters noch die der Betätigung stellt einen Umstand dar, der nach den §§ 3a, 3b, 3d bis 3g VG einen eigenen Strafsatz ‑ im Sinn eines Strafgesetzes oder Tatbestands, dem eine Tat zu subsumieren ist ‑ begründet. Es hand …