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Entscheidung 15 Os 66/88×

Entscheidung 15 Os 66/88

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

15Os66/88 (15Os67/88)

Entscheidungsdatum

20.09.1988

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 20.September 1988 durch den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Melnizky als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Friedrich, Dr. Reisenleitner, Hon.Prof. Dr. Brustbauer sowie Dr. Kuch als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Bogensberger als Schriftführer in der Strafsache gegen Janos J*** wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den Paragraphen 146, 147, Absatz 3, 148, zweiter Fall StGB über den Antrag des Verurteilten auf Akteneinsicht in den Akt des Obersten Gerichtshofes, AZ 15 Os 66,67/88, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

Spruch

Dem Einschreiter Janos J*** wird Einsicht in den hg. Akt AZ 15 Os 66,67/88 gewährt, ausgenommen jedoch in die Ordnungsnummern 6, 7, 8, 10 und in die Urschrift von ON 11.

Text

Gründe:

Der Verurteilte Janos J*** begehrt Einsicht in den ihn betreffenden Akt des Obersten Gerichtshofes mit der Behauptung einer (offenbar beabsichtigten) Beschwerdeführung nach Artikel 25, MRK.

Rechtliche Beurteilung

Die Akteneinsicht war zu bewilligen, ausgenommen jedoch in das Beratungsprotokoll und alle damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende, die Willensbildung des Senates betreffende Anträge, Stellungnahmen und Äußerungen von Senatsmitgliedern, das sind die ON 6, 7, 8, 10 und die Urschrift von 11 (ÖJZ-LSK 1980/116).

Anmerkung

E15346

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:0150OS00066.88.0920.000

Dokumentnummer

JJT_19880920_OGH0002_0150OS00066_8800000_000

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

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RS0094200 Rechtssatz 1979 – zuletzt 06.05.2025Strafrecht
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RS0098904 Rechtssatz 1960 – zuletzt 04.03.2025Strafrecht
Eine gegen ein Schöffengerichtsurteil erhobene und als solche bezeichnete Schuldberufung ist vom OGH als unzulässig zurückzuweisen.
RS0099029 Rechtssatz 1977 – zuletzt 02.11.2020Strafrecht
Mit Nichtigkeit ist nur bedroht, wenn überhaupt kein Protokoll geführt wird oder dieses nicht vom Vorsitzenden und Schriftführer unterfertigt ist.
RS0099160 Rechtssatz 1956 – zuletzt 29.01.2004Strafrecht
Weder aus der Abweisung eines Ablehnungsantrages noch aus der Teilnahme eines befangenen Richters kann der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 1 StPO abgeleitet werden.
RS0099810 Rechtssatz 1976 – zuletzt 25.02.2026Strafrecht
Die gesetzmäßige Ausführung eines materiell-rechtlichen Nichtigkeitsgrundes hat das Festhalten am gesamten im Urteil festgestellten Sachverhalt, dessen Vergleich mit dem darauf anzuwendenden Gesetz und die Behauptung, dass das Erstgericht bei Beurteilung di …
RS0100482 Rechtssatz 1988 – zuletzt 14.03.1997Strafrecht
Bloße Anmeldung der Berufung genügt, wenn im Zusammenhang mit dem Urteilsinhalt unmißverständlich feststeht, daß damit der Ausspruch einer bestimmten Strafe bekämpft wird.