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Entscheidung 15 Os 68/25a×

Entscheidung 15 Os 68/25a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0088989 Rechtssatz 05.06.1975Strafrecht
Die primäre Androhung einer Geldstrafe stellt den für den Günstigkeitsvergleich entscheidenden Vorteil dar.
RS0092786 Rechtssatz 07.11.1958Strafrecht
Von einer konkreten Gefährdung wird immer dann gesprochen werden können, wenn durch das Verhalten des Täters eine Lage geschaffen oder erhalten wird, die nicht bloß allgemein, sondern auch und gerade im besonderen Falle die Möglichkeit eines schädlichen Erf …
RS0092809 Rechtssatz 07.09.1988Strafrecht
Zur Erfüllung des Tatbestands nach § 89 StGB ist die unter besonders gefährlichen Verhältnissen verschuldete Verursachung einer konkreten Gefährdung eines anderen erforderlich. Eine solche konkrete Gefahr liegt dann vor, wenn infolge des Verhaltens des Täte …
RS0100271 Rechtssatz 18.02.1980Strafrecht
Rückverweisung geeignetenfalls auch an den Einzelrichter.
RS0117446 Rechtssatz 27.03.2003Strafrecht
Ableitung erheblicher Bedenken "aus den Akten" bedeutet die Bezugnahme auf konkrete Beweismittel.
RS0119773 Rechtssatz 17.02.2005Strafrecht
Die von § 89 StGB geforderte Gefährdung setzt eine Situation voraus, die nicht bloß allgemein, sondern auch und gerade im besonderen Fall die Möglichkeit eines schädigenden Ereignisses für das Leben, die Gesundheit oder körperliche Sicherheit einer vom Täte …
RS0122140 Rechtssatz 03.05.2007Strafrecht
Weist der Oberste Gerichtshof eine Nichtigkeitsbeschwerde zurück und ist die angefochtene Entscheidung mit in der Beschwerde nicht aufgegriffener Nichtigkeit aus Z 11 belastet, ist diese (bei unter einem erhobener Berufung) vom Berufungsgericht wahrzunehmen …