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Entscheidung 15 Os 9/22w×

Entscheidung 15 Os 9/22w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0092437 Rechtssatz 16.05.1995Strafrecht
Die Beurteilung der Ernstlichkeit einer (sich ihrem Wortlaut nach als Drohung manifestierenden) Äußerung wie auch ihres Sinnes und Bedeutungsinhaltes betrifft ausschließlich eine - im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu lösende - Tatfrage.
RS0092687 Rechtssatz 10.09.1985Strafrecht
Imminenz des angedrohten Übels nicht erforderlich.
RS0092753 Rechtssatz 11.05.1995Strafrecht
Die Eignung der Drohung, begründete Besorgnis einzuflößen, ist objektiv zu beurteilen, wobei wohl in der Person des Bedrohten gelegene besondere Umstände mitzuberücksichtigen sind (objektiv-individueller Maßstab), es aber nicht darauf ankommt, ob die Drohun …
RS0092959 Rechtssatz 28.01.1992Strafrecht
Beim Qualifikationstatbestand einer Drohung mit der Vernichtung der gesellschaftlichen Stellung handelt es sich - gleichwie bei jenem der durch die Drohung mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz begründet wird - um eine weit gefaßte Generalklause …
RS0094944 Rechtssatz 09.04.1980Strafrecht
Feuersbrunst ist ein ausgedehnter, mit gewöhnlichen Mitteln nicht mehr beherrschbarer Brand gleich einer entfesselten Naturgewalt, der (fremdes) Eigentum in großem Ausmaß erfasst.
RS0100032 Rechtssatz 29.11.1988Strafrecht
Die Versagung bedingter Strafnachsicht aus generalpräventiven (fallbezogenen, konkreten und nicht etwa nur schematischen) Erwägungen (§§ 43 Abs 1, 43a Abs 1 bis 4 StGB) stellt diesen Nichtigkeitsgrund nicht her (WK-StPO § 281 Rz 728).
RS0116498 Rechtssatz 04.06.2002Strafrecht
Ermessensentscheidungen im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose des § 21 StGB können nur mit Berufung bekämpft werden.
RS0116655 Rechtssatz 08.08.2002Strafrecht
Bei einem alternativen Mischdelikt kann die rechtliche Annahme einer von mehreren als verwirklicht angesehenen Alternativen aus § 281 Abs 1 Z 10 StPO nicht angefochten werden (hier: § 129 Z 1 StGB durch Einsteigen und Einbrechen).