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Entscheidung 15 Os 91/10m×

Entscheidung 15 Os 91/10m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0098953 Rechtssatz 16.07.1974Strafrecht
Wird eine Urteilsausfertigung berichtigt, so beginnt die Frist zur Rechtsmittelausführung zwar erst mit der Zustellung einer berichtigten Urteilsausfertigung. Da die Ausführung eines Rechtsmittels gegen ein Urteil nach dessen Verkündung aber auch schon vor …
RS0098962 Rechtssatz 10.10.1934Strafrecht
Ergibt sich nach der zur Ausführung angemeldeter Rechtsmittel vorgenommenen Zustellung der Urteilsabschrift die Notwendigkeit, Schreibfehler oder Rechenfehler oder Formgebrechen und Auslassungen (§ 270 letzter Absatz StPO) im Urteile richtigzustellen, so is …
RS0100102 Rechtssatz 04.02.1964Strafrecht
Es ist unzulässig, den Inhalt früherer Schriftsätze zum Inhalte der Nichtigkeitsbeschwerde zu machen, weil im Gesetze nur eine unmittelbare Ausführung von Rechtsmitteln vorgesehen ist.
RS0114926 Rechtssatz 04.04.2001Strafrecht
Wurde durch die zu lange Verfahrensdauer Art 6 Abs 1 MRK verletzt, ist dies bei Ausmessung der Strafhöhe ausreichend zu berücksichtigen.
RS0126175 Rechtssatz 11.08.2010Strafrecht
Wenn innerhalb einer nach § 271 Abs 7 letzter Satz StPO neu ausgelösten Frist keine (neue) Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde erstattet wird, bleibt die nach Urteilsverkündung bereits zuvor erstattete Ausführung ‑ auch ohne diesbezügliche Erklärung des N …
RS0126527 Rechtssatz 19.01.2011Strafrecht
Wird im Fall der neuen Auslösung der Frist zur Ausführung angemeldeter Rechtsmittel infolge neuerlicher Urteilszustellung nach Protokollberichtigung oder Urteilsangleichung innerhalb dieser Frist eine (neue) Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht …