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Entscheidung 15 Os 97/25s×

Entscheidung 15 Os 97/25s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0087884;RS0092147 Rechtssatz 24.08.1989Strafrecht
Delikte gegen fremdes Vermögen einerseits und das - aus Gewinnsucht verübte - Verbrechen nach § 12 (Abs 1) SGG andererseits beruhen durchaus auf der gleichen schädlichen Neigung.
RS0090961 Rechtssatz 25.04.1985Strafrecht
Tatbegehung nach Flucht aus der Strafhaft ist neben dem raschen Rückfall erschwerend.
RS0091527 Rechtssatz 26.05.1982Strafrecht
Auch bei Vornahme einer Strafschärfung nach dem § 39 StGB sind sämtliche einschlägigen Vorstrafen als erschwerend zu berücksichtigen.
RS0098671 Rechtssatz 19.05.1981Strafrecht
Auch aus äußeren Umständen der Tat können durchaus Schlüsse auf die subjektive Tatseite gezogen werden.
RS0133600 Rechtssatz 25.03.2021Strafrecht
§ 39 StGB (in der seit 1. Jänner 2020 geltenden Fassung des Gewaltschutzgesetzes 2019) normiert die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen sich das Höchstmaß der angedrohten Strafe (zwingend) um die Hälfte erhöht, und demzufolge bei qualifiziertem Rückfall – …
RS0133690 Rechtssatz 07.06.2021Strafrecht
Das Gewaltschutzgesetz 2019 BGBl I 2019/105 hat aus § 39 StGB eine reine Strafrahmenvorschrift gemacht. Hievon ausgehend ist – im Unterschied zur früheren Rechtslage (RIS-Justiz RS0125294) – Nichtigkeit aus Z 11 erster Fall auch dann gegeben, wenn das Geric …
RS0133805 Rechtssatz 14.09.2021Strafrecht
§ 39 Abs 2 StGB ist als die Strafbefugnis betreffender Ausnahmesatz zu Abs 1 dieser Bestimmung zu verstehen. Nur bei in der Hauptverhandlung vorgekommenen Hinweisen darauf, dass die dort normierten Voraussetzungen der Rückfallsverjährung vorliegen, sind die …
RS0134000 Rechtssatz 18.05.2022Strafrecht
Die rechtsfehlerfreie Annahme gemäß § 39 StGB erweiterter Strafbefugnis erfordert – bei sonstiger Nichtigkeit aus § 281 Abs 1 Z 11 (§ 345 Abs 1 Z 13) erster Fall StPO – Tatsachenfeststellungen, auf deren Grundlage die Voraussetzungen des § 39 Abs 1 oder Abs …